Luxemburg – EU-Staaten dürfen den Familiennachzug von Nicht-EU-Bürgern einschränken und von den finanziellen Mitteln der Familie abhängig machen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem spanischen Fall.

Nicht-EU-Bürger haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht, ihren Ehegatten nachzuholen. Solche Anträge können laut Urteil abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht über feste Einkünfte für mindestens ein Jahr verfügt.

Im Ausgangsfall war einem in Spanien lebenden Nicht-EU-Bürger der Nachzug seiner Ehefrau verweigert worden – mit der Begründung, er habe keine ausreichenden Einkünfte für den Unterhalt der Familie. Zudem gebe es keine Hinweise, dass er im Jahr ab seinem Antrag über entsprechende Einkünfte verfügen werde. Der EuGH billigte nun, dass Spanien solch eine Prognose von den Einkünfte des Antragstellers in den vergangenen sechs Monaten abhängig macht.

Auch die geplante Verschärfung des Asylrechts in Österreich sieht Beschränkungen beim Familiennachzug vor. Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familien demnach erst nach drei Jahren nach Österreich holen. Zudem müssen sie gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen dafür erfüllen. Gleiches gilt für Asylwerber, bei denen der Antrag auf Familiennachzug nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylstatus gestellt wird. (APA, AFP, 21.4.2016)