Klagenfurt/Wien – Die Kärntner Landesregierung hat am Donnerstag in einer außerordentlichen Sitzung einen Beschluss zur Auflösung der Kärntner Landesholding gefasst. Das Vermögen der Holding, Zukunftsfonds und Landesbeteiligungen, soll in zwei neu zu schaffende Zweckgesellschaften (SPVs) verschoben werden. Die Vertreter der Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der FPÖ stimmten zu, das Team Stronach war dagegen.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) nannte den Beschluss vor Journalisten eine "logische, notwendige und richtungsweisende Entscheidung". Als Grund für die Auflösung der Holding nannte Kaiser den Paragrafen 4 des Landesholding-Gesetzes. Dieser beinhalte keine Ende der Haftung für zukünftige Forderungen gegen die Heta. "Wir wollen dem einen Riegel vorschieben." Die Umstrukturierung soll mit einem Beschluss im Landtag am Donnerstag kommender Woche fixiert werden. Unterdessen gehen die "technischen Gespräche" mit den Gläubigern weiter.

Team Stronach dagegen

Team-Stronach-Landesrat Gerhard Köfer hat die Zustimmung zum Beschluss verweigert, weil nicht ausreichend Zeit gewesen sei, die Gesetzesänderung durchzugehen. Ein Schriftverkehr mit dem Finanzministerium liege ebenfalls nicht vor, es habe lediglich Telefonate gegeben. Köfer kritisierte auch, dass keine Begutachtungsfrist vorgesehen sei. Auch Christian Ragger (FPÖ) bemängelte "die überfallsartige Vorgehensweise", wiewohl der Ausstieg aus der "Blanko-Haftung" längst fällig gewesen sei. Köfer wie Ragger führten ungeklärte steuerrechtliche Fragen in ihrer jeweiligen Stellungnahme an.

Die Restrukturierung bringe keine Gläubigerbenachteiligung, betonte Kaiser – "Im Gegenteil: Altgläubiger sind eigentlich geschützter, als sie es im Status quo gewesen wären." Beim Land befürchtet man ja wie bereits kommuniziert, dass sich im Zuge der Verwertung der Heta-Assets neue Forderungen ergeben könnten, mit denen sich dann neue Gläubiger an Kärnten wenden würden.

Vermischung des Vermögens

Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) sagte, dass man bereits seit vielen Monaten wisse, dass man wegen des Paragrafen 4 des Landesholding-Gesetzes etwas unternehmen müsse. Wenn man die Landesholding nun, nach Ablehnung des Rückkaufangebots durch die Heta-Gläubiger mit landesbehafteten Anleihen, liquidieren würde, würde sich das Vermögen der Holding mit jenem des Landes vermischen. Schaunig: "Das wäre für die Gläubiger ein falsches Bild gewesen."

Schaunig betonte mehrfach, dass sich durch den gefassten Beschluss nichts ändere, lediglich der Paragraf 4 falle weg. Eine beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachte Klage nach dem Schuldenschnitt gegen das Land und die Holding laufe aufgrund einer Universal-Rechtsfolge weiter, es gebe lediglich eine Änderung der Parteienbezeichnung. Ob sich für die Haftung der Vorstände etwas ändere? "Die Vorstände sind jetzt Vorstände und werden auch dann Vorstände sein. Es ändert sich nichts."

Konservative Veranlagung

Das Geld im Zukunftsfonds, in dem sich per 31. Dezember 2015 517,8 Mio. Euro befanden, werde weiterhin konservativ veranlagt. Für die Beteiligungen – laut der Bewertung, die den Gläubigern im Zuge der Angebotslegung übermittelt wurde, sind diese rund 49 Mio. Euro wert – ändere sich ebenfalls nichts, so Schaunig. Die Beteiligungen würden eben verwaltet – wie wohl es für die Gläubiger ihrer Ansicht "relativ irrelevant" sei, ob eine Beteiligung oder ihr Wert in cash vorliege, so Schaunig. Es sei aber nicht so, dass man nun mit einer Veräußerung der Werte beginne. Die beiden Zweckgesellschaften werden "Kärntner Vermögensverwaltung" für den Zukunftsfonds und "Kärntner Beteiligungsverwaltung" für die Beteiligungen heißen.

Der Kärntner Abwicklungsfonds, der das abgelehnte Angebot an die Heta-Gläubiger gelegt hatte, bleibt zunächst weiter bestehen. Es müssen noch Rechnungen beglichen und Berichte an Landesregierung und Landtag übermittelt werden. Wenn dies geschehen sei, werde man sich mit dessen Auflösung durch eine Aufhebung des entsprechenden Gesetzes auseinandersetzen, erklärte Schaunig. (APA, 21.4.2016)