Es ist ein schlechtes Zeugnis, das das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der deutschen Regierung ausstellt. Sie habe – wieder einmal – schlampig gearbeitet, viele Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamte (BKA) zur Terrorabwehr seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nun muss die große Koalition nachbessern, so wie es auch schon beim Gesetz zum großen Lauschangriff und der Vorratsdatenspeicherung der Fall war.

Das Gericht zeigt auf, was die Politik wieder einmal übersehen hat: Der Terror heiligt nicht alle Mittel. Natürlich gibt es auf der einen Seite die Angst, dass es auch in Deutschland zu einem schrecklichen Terroranschlag wie in London, Madrid, Paris oder Brüssel kommen könnte. Angesichts der furchtbaren Anschläge in diesen Städten erscheint jeder kleinlich, der in Deutschland vermehrte Überwachung von Bürgern ablehnt. Was stört es, wenn ein paar Privatgespräche zu viel belauscht werden – wenn man andererseits damit Terroristen aufhalten kann?

Doch so kann und sollte man nicht denken. Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut und nicht zufällig im Grundgesetz festgeschrieben. Und das Gericht sagt in seinem Urteil ja nicht einmal, dass überhaupt keine Überwachung zulässig sei. Es weist aber darauf hin, dass – wenn schon Überwachung – diese auch nach bestimmten Regeln erfolgen müsse. Es verlangt mehr richterliche Kontrolle und mehr Transparenz.

Das ist zwischen dem Ruf nach weitreichenden polizeilichen Befugnissen auf der einen und der totalen Ablehnung staatlicher Überwachung auf der anderen Seite der goldene Mittelweg. Die Politik in Berlin muss ohnehin darauf reagieren, sie sollte es klaglos und mit einem gewissen Weitblick tun. Das Gericht hat über die Jahre deutlich gemacht, wo die Grenzen liegen. Nicht immer mehr Befugnisse für die Polizei allein braucht es, sondern auch die Kontrolle darüber. (Birgit Baumann, 20.4.2016)