Mit der Urheberrechtsnovelle, ist seit Oktober 2015 in Kraft. Bei Nutzern wird sie weiter für Aufregung sorgen.

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Ruhig ist es in den vergangenen Monaten geworden an der Front der Urheberrechtsabgabe, vulgo: Festplattensteuer. Mit der Urheberrechtsnovelle, die per 1. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, hatten Politik, Sozialpartnerschaft und Lobbyisten einen Kompromiss gefunden, mit dem niemand wirklich vollständig zufrieden war – mit Ausnahme der Politik, die das leidige Thema Privatkopieabgabe damit endlich für diese Legislaturperiode vom Tisch hatte.

Allerdings schweben über der daraufhin nötigen Einigung zu einem Gesamtvertrag, dessen Tarife die jährlich gedeckelten Aufkommen von Privatkopie- und Reprographievergütung abbilden werden müssen, drohend anhängige Gerichtsverfahren. An deren Ende könnten Rückzahlungen in unbekannter Höhe von ungerechtfertigt durch die Verwertungsgesellschaften eingehobenen und ausgeschütteten Abgaben stehen. Aufseiten der Verwertungsgesellschaften besteht natürlich aus kaufmännischer und treuhänderischer Verantwortung Handlungsbedarf.

Mit dem Regelungsvorschlag, der möglicherweise kommende Woche als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht wird, versuchen die Verwertungsgesellschaft die Rückzahlung der unberechtigt eingehobenen Abgaben abzuwenden.

Das System Privatkopieabgabe

Das System der Privatkopieabgabe sieht vor, dass nur derjenige, der das Recht zur Privatkopie hat, auch für den – wenigstens potenziellen – Schaden aufzukommen hat, den dieses Recht verursacht. Da nur Privatleute, also wir Konsumenten, das Recht zur Privatkopie haben, dürfen auch nur wir letztendlich systemkonform die Abgabe wirtschaftlich tragen.

Die Händler, bei denen die Konsumenten Speichermedien und Geräte kaufen, heben diese Abgabe nur ein und leiten sie an die Verwertungsgesellschaften weiter, die die Mittel ihrerseits an die Urheber ausschütten. Das System funktioniert also wie bei der Umsatzsteuer, die wir Endkonsumenten zu tragen haben. Die Gewerbetreibenden ihrerseits heben die Steuer nur ein und leiten sie an den Fiskus weiter. Oder wie beim Anteil an der Sozialversicherung oder die gesamte Lohnsteuer, die die Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten.

Rechtlicher Trick

Laut Vorschlag der Verwertungsgesellschaften soll jedoch eine Rückzahlung von zu viel und unberechtigt eingehobener Festplattensteuer dann nicht möglich sein, wenn die Gelder bereits an die Mitglieder verteilt oder in die eigenen Sozial- und Kulturfonds eingestellt worden sind. So als ob der Finanzminister ein Gesetz einbringen würde, das Rückzahlungen zu viel bezahlter Lohnsteuer nur dann möglich sind, wenn der Staat das zu viel eingehobene Geld nicht bereits ausgegeben hat.

Zusätzlich sollen mit einem harmlos wirkenden rechtlichen Trick Konsumenten und Händler gegeneinander ausgespielt werden: Rückzahlungsansprüche sollten nur geltend gemacht werden können, wenn die Abgabe nicht "wirtschaftlich von einem Dritten" getragen worden ist.

Kafkaeske Zermürbung

Weil – systemkonform – wir Konsumenten die Privatkopieabgabe letztlich wirtschaftlich zu tragen haben, werden die Händler, die die Abgabe ja eingehoben und weitergeleitet haben, selbst keine Rückforderung stellen können. Jedoch haben in den vergangenen Jahren die Händler immer wieder einmal verlauten lassen, dass sie die Abgabe bei den Konsumenten nicht eingehoben haben, die Konsumenten im Einzelfall also vielleicht überhaupt keine Festplattenabgabe bezahlt haben. Eigentlich systemwidrig, faktisch aber legal. Also werden auch die Konsumenten, die Rückzahlungsansprüche gegen die Verwertungsgesellschaften geltend machen werden, mit dem Argument abblitzen, sie, die Konsumenten, hätten die Abgabe ja nicht getragen und damit keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Mit einem solchen Vorschlag wird der rechtsstaatliche Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit der Bürger und Konsumenten ein weiteres Mal auf die Probe gestellt. Die Verwertungsgesellschaften setzen auf eine kafkaeske Zermürbung der Konsumenten bereits jetzt, wenn es um das gesetzliche Recht auf Rückzahlung ungerechtfertigt eingehobener Privatkopieabgaben für Konsumenten geht. Zusätzlich scheinen die Urheberverbände sich ihre Selbstbedienungsmentalität für die Vergangenheit und Zukunft legitimieren lassen zu wollen. Wie lange noch wollen sie die Geduld der Konsumenten missbrauchen? (Joachim Losehand, 20.4.2016)