Brüssel/Warschau – Mit breiter Mehrheit hat sich das EU-Parlament der Kritik am Umgang der nationalkonservative Regierung Polens mit dem dortigen Verfassungsgericht angeschlossen. In einer nicht-bindenden Resolution forderten am Mittwoch 513 der 736 EU-Abgeordneten Polen auf, die Beschlüsse der sogenannten Venedig-Kommission umzusetzen. Zudem riefen die Abgeordneten die EU-Kommission dazu auf, die zweite Stufe des im Jänner eröffneten Verfahrens zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen einzuleiten.

Die Venedig-Kommission, die zum Europarat gehört und keine EU-Institution ist, hatte im März den Umbau des polnischen Verfassungsgerichts als Gefahr für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in dem osteuropäischen Land kritisiert und Änderungen gefordert.

Politischer Druck erhöht

Auch wenn sich weder EU-Kommission noch Mitgliedsländer rechtlich an das Votum des Parlaments halten müssen, dürfte es den politischen Druck auf die Entscheidungsträger in Warschau und Brüssel erhöhen. Sollte die EU-Kommission zu der Auffassung gelangen, dass die Reform des höchsten polnischen Gerichts gegen Rechtsstaatsprinzipien verstößt, könnte das in letzter Konsequenz den Entzug von Stimmrechten für Polen im EU-Rat nach sich ziehen. Der Vizepräsident der Brüsseler Behörde, Frans Timmermans, setzte zuletzt auf eine Lösung im Dialog mit der Regierung in Warschau.

Die polnische Regierungspartei PiS hatte ein Gesetz verabschiedet, das die Zahl der Richter erhöht, die für ein Urteil nötig sind. Auch die Reihenfolge, in der Fälle behandelt werden sollen, ändert das Gesetz. Zudem werden Ernennungen von Richtern, die noch von der Vorgängerregierung stammen, rückgängig gemacht. (APA, 13.4.2016)