Eine Bedingung für die Gewährung der Fußfessel – der unbedingte Teil der Haftstrafe darf zwölf Monate nicht überstiegen – ist bei Rathgeber erfüllt.

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Salzburg/Ried im Innkreis – Die Hauptbeschuldigte im Salzburger Finanzskandal, Monika Rathgeber (45), hat eine Fußfessel beantragt. Die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes wurde am 4. Februar in zwei ersten Verfahren wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt. Wird ihrem Antrag stattgegeben, könnte sie ihre Strafe unter strengen Regeln zu Hause verbüßen.


"Frau Ratgeber hat vergangene Woche einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt", bestätigte der Leiter der Justizanstalt Ried im Innkreis, Oberst Josef Zeilberger, am Mittwoch einen Bericht von "ORF Salzburg". Weil die ehemalige Referatsleiterin ihren Wohnsitz im Bezirk Braunau und nicht in Salzburg hat, sei seine Anstalt für die Entscheidung zuständig.

Verein Neustart prüft Voraussetzungen

"In der Regel dauert es drei bis sechs Wochen, bis über den Antrag entschieden wird", erklärte Zeilberger. Der Antrag werde nun an den Verein Neustart weitergeleitet, der die Voraussetzungen für die Bewilligung zu klären hat. "Es müssen etwa eine geeignete Unterkunft, Arbeit, Kranken- und Unfallversicherungsschutz und die Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegen." Außerdem sei Telefonempfang notwendig, weil eine Erreichbarkeit über das Mobiltelefon gewährleistet sein müsse.

Eine zentrale formale Bedingung für die Gewährung der Fußfessel – der unbedingte Teil der Haftstrafe darf zwölf Monate nicht überstiegen – ist bei Rathgeber auf jeden Fall erfüllt. (APA, 13.04.2016)