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London/Wien/Klagenfurt – Nach dem Schuldenschnitt ist vor dem Weiterpokern. Rund um die Heta gibt es am Dienstag eine Gesprächsrunde in London. Dem Vernehmen nach hat das Land Kärnten erst nach dem sogenannten Bail-in wieder sprechen wollen. Vormittags treffen sich jedenfalls Rechts- und Investmentberater Kärntens und der Gläubiger.

Der Schuldenschnitt ist aus Sicht dreier großer Gläubigergruppen, die mehr als fünf Milliarden Euro Forderungen gegenüber der Heta halten und sich in einer "Ad-hoc-Gruppe" zusammengeschlossen haben, kein Nachteil. Trotzdem werde man den Schnitt rechtlich bekämpfen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung. Vor allem sehen sie weiter die Möglichkeit, ihre gesetzlich nur gegenüber der Heta reduzierten Forderungen gegenüber Kärnten geltend zu machen. Gerne würde man in konstruktive Verhandlungen treten. Man sei nach wie vor bereit, mit Kärnten und der Republik "gemeinsam eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erzielen und eine Angebotsstruktur persönlich darzulegen".

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und das Finanzministerium signalisierten auch am Sonntag Gesprächsbereitschaft. Eine außergerichtliche Einigung zur Lösung der Haftungen Kärntens sei "immer noch die beste Lösung", hieß es aus dem Finanzministerium. Kaiser bekräftigte, dass Kärnten an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sei, der nächste Schritt dahin aber bei den Heta-Gläubigern liege, die ein Angebot legen sollten.

Skeptische Privatbanken

Die deutsche Privatbanken äußerten sich hingegen skeptisch über den Schuldenschnitt. Mit dem Erlass der Finanzmarktaufsicht vom Wochenende sei das Thema noch nicht erledigt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer, am Montag. Der frühere Chef des Hypo-Aufsichtsrats und der ehemaligen Hypo-Mutter BayernLB ließ allerdings nicht erkennen, ob die deutschen Banken rechtlich dagegen vorgehen werden oder ob sie an neuen Verhandlungen mit Kärnten teilnehmen wollen.

Es geht um 6,4 Milliarden Euro, für die Kärnten nach dem Schuldenschnitt noch haftet. Diese Summe bleibt an dem Land hängen, nachdem durch den Bescheid der Finanzmarktaufsicht nachrangige Verbindlichkeiten über 0,9 Milliarden Euro zur Gänze und vorrangige Verbindlichkeiten über 10,2 Milliarden Euro zu 54 Prozent geschnitten werden. Eine Einigung abseits der Gerichte ist zwar für Dienstag noch eher unwahrscheinlich, dem Treffen wird aber sehr wohl Bedeutung zugemessen.

Lock-up-Vereinbarung der Großgläubiger

Zuletzt war ein Abschlagsangebot Kärntens, massiv unterstützt von der Republik, von den Gläubigern abgelehnt worden. Unter den Gläubigern spielt eine Gruppe von Großgläubigern eine besondere Rolle. Sie haben eine "Lock-up-Vereinbarung", wonach sie nur gemeinsam ein Angebot annehmen oder ablehnen wollen.

7,8 Milliarden Euro wollte Kärnten den Heta-Anleihegläubigern beim Rückkauf auszahlen. Samt einem Zerobond, mit dem Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nachzusüßen versuchte, wären die Gläubiger auf etwas mehr als 80 Prozent ihrer Gesamtforderungen gekommen. Am Sonntag hieß von Gläubigervertretern, es "müsste ein Neuner voranstehen".

Bis zu einem Urteil am Landgericht Frankfurt zur Gültigkeit des Heta-Zahlungsmoratoriums, das Anfang Juni bevorsteht und schon nach der ersten Instanz Exikutionstitel für einzelne Gläubiger bringen könnte, gibt es Zeit für Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung. Denn sollte ein Gläubiger auf seinem Exekutionstitel bestehen, droht der Heta direkt die Insolvenz. Es geht schließlich nicht, einen Gläubiger ganz zu bedienen und andere nicht.

Im Herbst will dann der Verfassungsgerichtshof über das von deutschen Gläubigern angestrengte Verfahren entscheiden, ob die Abwicklungsgesellschaft Heta überhaupt unter das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken fallen kann, unter dessen Regime nun der Schuldenschnitt durch die FMA erfolgte. (APA,11.4.2016)