Wien – Als "inakzeptabel" bezeichnet der Landesparteisekretär der Wiener SPÖ, Georg Niedermühlbichler, einen dem STANDARD vorliegenden Gesetzesentwurf, der die Bundesregierung dazu befugen soll, zentrale Bestimmungen des Asylrechts außer Kraft zu setzen. Die Novelle soll am Donnerstag im Innenausschuss als Zusatz zum umstrittenen Asyl auf Zeit ohne Begutachtung beschlossen werden, bestätigte das Innenministerium.

Der Entwurf soll laut SPÖ Wien vom Ministerium stammen und nicht einmal mit der ÖVP akkordiert worden sein, teilt Niedermühlbichler mit. Er bekommt Unterstützung von seiner Parteikollegin, der Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger: "Die Novelle des Asylgesetzes in der vorliegenden Form ist untragbar. Das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen, darf nicht eingeschränkt werden."

Die Sektion 8 in der SPÖ Alsergrund kritisiert die Notstandsverordnungen ebenfalls: "Das ist ein wirklich übles Gesetz", sagt Eva Maltschnig, Vorsitzende der Sektion 8. Das Prozedere sei eine "Demontage" demokratischer Regeln: "Was kommt als Nächstes, ein Notstand im Arbeitsrecht, in der Wirtschaftspolitik?"

Streit um Asylantrag in SPÖ

Ein weiterer Streit soll sich innerhalb der SPÖ bei einer Sitzung des Wiener Parteivorstands aufgetan haben. Dort soll Nationalratspräsidentin Doris Bures versucht haben, den Leitantrag zum Thema Flüchtlinge mehr auf Bundeslinie zu trimmen. Mit ihren Anmerkungen soll Bures etwa versucht haben, "die Notwendigkeit, Richtwerte für die Kapazitäten Österreichs zu definieren", in den Antrag hineinzureklamieren. Ihre Änderungen wurden jedoch von den Wienern abgewiesen. Der Antrag liegt dem STANDARD vor.

Berichte über ein Zerwürfnis der SPÖ in der Asylfrage wies Niedermühlbichler jedoch zurück. Änderungswünsche habe es von vielen Bezirksorganisationen gegeben, nicht nur aus Bures' Bezirk Liesing. Es gebe einen einstimmigen Vorstandsbeschluss für den Antrag. "Ob jemand nicht aufgezeigt hat", sei "irrelevant".

Integration im Ministerrat

Bereits am Dienstag soll ein Gesetz zur schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen den Ministerrat passieren. Damit sollen die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und jener von Drittstaatsangehörigen erleichtert werden. Ziel sei es, die "ausbildungsadäquate Beschäftigung" zu unterstützen und die "Arbeitsmarktintegration" zu fördern, heißt es aus dem Außenministerium. Auch vorgesehen ist eine Beratungsstelle als Kontaktstelle für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die ihre Dokumente nicht mehr besitzen. (Oona Kroisleitner, 10.4.2016)