Bisher galt in Österreich bei aller asylrechtlichen Härte: Die Grundlagen internationalen Flüchtlingsrechts werden, wenn auch zuweilen bis an die Grenzen interpretiert und verbogen, so doch respektiert.

Mit der geplanten neuerlichen Asylnovelle, die in bemerkenswertem Tempo und wahrscheinlich ohne Begutachtung durchgedrückt werden soll, droht nun auch dieser Grundsatz zu kippen. Geht die Regierung unter Vorspiegelung einer Gefahr für Ordnung und Sicherheit von dem Prinzip ab, dass jeder Mensch, der um Schutz ersucht, das Recht hat, dieses Ersuchen geprüft und beschieden zu sehen, so reiht sich die Republik künftig unter die Ächter des modernen Flüchtlingsrechts ein.

Dann droht Flüchtlingselend auch im österreichischen Einflussbereich. Denn wohin sollen die in den Registrierzentren Abgewiesenen, die weder ein Asyl- noch ein Dublin-Verfahren bekommen, denn gehen?

Und auch wenn ein weiteres Minus bei den Asylantragszahlen der Regierung eine Atempause ermöglichen würde, weil dann der Streit mit widerspenstigen Landesverantwortlichen um Flüchtlingsunterkünfte ausfällt und die Arbeitslosigkeit nicht ganz so stark steigt: Wirklich zufrieden würden dann nur die FPÖ und andere Rechte sein. Denn dieses Gesetz, ist es einmal beschlossen, liefert die Grundlage für eine Politik permanenten Asyl-Ausnahmezustands – sollten sie einmal an die Regierung kommen. (Irene Brickner, 8.4.2016)