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Do-&-Co-Chef Attila Dogudan und die Sozialpartner haben erstmals Gespräche über eine Lösung im Arbeitszeitkonflikt geführt.

Foto: Hans Punz/dapd

Wien – Im Konflikt zwischen der Do-&-Co-Tochter Henry am Zug und den Sozialpartnern um die Einhaltung von Arbeitszeitregeln kommt Bewegung. Nach einem Gespräch zwischen der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft Vida mit Do-&-Co-Chef Attila Dogudan betonten beide Seiten, eine einvernehmliche Lösung finden zu wollen.

Zwischen Henry am Zug und ÖBB war eigentlich noch bis Anfang 2017 ein Vertrag für das Zug-Catering gelaufen. Vor einer Woche hatte Dogudan den Vertrag aber vorzeitig aufgelöst. Der Grund: Henry am Zug hat zigfach gegen Höchstarbeitszeiten verstoßen. Dogudan fordert, jene alte Betriebsvereinbarung wieder einzusetzen, die für den Vorgängercaterer E-Express Gültigkeit hatte. Diese enthält günstigere Bestimmungen für die Arbeitgeberseite.

KV-Änderung oder Betriebsvereinbarung

Die Gewerkschaft wünscht sich stattdessen eine Lösung nicht nur für die Mitarbeiter von Henry am Zug, sondern für alle Angestellten, die im mobilen Catering tätig sind. Das würde eine Änderung des Kollektivvertrags (KV) für das Hotel- und Gastronomiegewerbe bedeuten, was wiederum die Wirtschaftskammer (WKÖ) als Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite ablehnt.

Gastronomie-Fachverbandsobmann Mario Pulker sagte dem STANDARD, auch zwischen WKÖ und der Gewerkschaft habe es ein Gespräch gegeben. Ein neuer Termin sei aber noch nicht vereinbart. Auch hier betont man aber den Willen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der sowohl das Unternehmen als auch die Gewerkschaft leben kann.

Ausschreibung läuft

Eine KV-Änderung würde in jedem Fall auch jenen Dienstleister betreffen, der ab kommendem Jahr das Catering in den ÖBB-Zügen übernimmt, unabhängig davon, wer den Zuschlag erhält. Die ÖBB, die auf dem Standpunkt steht, bis Anfang 2017 einen aufrechten Vertrag mit Henry am Zug zu haben, hat unabhängig von den aktuellen Entwicklungen eine entsprechende Ausschreibung gestartet.

In dem Streit geht es um einen vielfachen Verstoß gegen Arbeits- und Ruhezeiten. Das Arbeitsinspektorat stellte eine Verwaltungsstrafe von 1,3 Millionen Euro in Aussicht. "Uns berichten die Beschäftigten von Arbeiten bis zum Umfallen. 19 Stunden durchgehend Dienst, auf fünf Stunden reduzierte Nachtruhe oder 17 Tage hintereinander eingeteilt sein", so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus bei der Vida, am Donnerstag in einer Stellungnahme.

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt zehn Stunden pro Tag. Eine längere Arbeitszeit (zwölf Stunden) ist nur im Falle von Schichtarbeit möglich. Die zusätzliche Arbeitsleistung müsste dann aber mit Zuschlägen und zusätzlichen Ruhezeiten abgegolten werden. Do & Co argumentiert, als fahrender Betrieb seien die Vorgaben nicht einzuhalten. (Simon Moser, 8.4.2016)