Budapest – Zum ersten Mal seit dem Machtantritt von Viktor Orbán vor sechs Jahren zeichnet sich in Ungarn eine Volksabstimmung gegen den ausdrücklichen Willen des rechtskonservativen Regierungschefs ab. Das Oberste Gericht in Budapest entschied am Mittwoch, dass das Volksbegehren der oppositionellen Sozialistischen Partei (MSZP) gegen den umstrittenen Sonntags-Geschäftsschluss rechtens ist.

Sobald die Sozialisten 200.000 Unterschriften gesammelt haben, müsse eine Volksabstimmung über die Abschaffung der Regelung abgehalten werden, deren Ergebnis bindend für die Regierung sei.

Scheinanträge gegen eine Abstimmung

Der vor einem Jahr von Orbán verfügte Sonntags-Geschäftsschluss ist in Ungarn höchst unpopulär. Die Sozialisten versuchen schon seit längerem, ein Volksbegehren gegen die Entscheidung auf den Weg zu bringen.

Orbán-Anhänger hatten dies aber immer wieder mit parallel eingereichten Scheinanträgen blockiert. Zuletzt hatten Fußball-Hooligans am 23. Februar einen MSZP-Politiker am Sitz der Wahlkommission daran gehindert, sein Begehren rechtzeitig einzureichen. Das Oberste Gericht entschied nun, dass dies nicht rechtens war. Zugleich machte es den Weg frei für das Volksbegehren der Opposition. (APA, 6.4.2016)