Richard Lugner, hier beim "ZiB 2"-Interview Ende März.

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Wien – Nicht nur Richard Lugner selbst, sondern auch ORF-Publikumsrätin Eva Blimlinger kritisiert die Entscheidung des öffentlich-rechtlichen Senders, den Baumeister als einzigen der sechs Bundespräsidentschaftskandidaten nicht zu den Kurzduellen "2 im Gespräch" einzuladen. In einem Schreiben an die ORF-Geschäftsführung, das dem STANDARD vorliegt, wittert Blimlinger eine "grobe Verletzung des ORF Gesetzes".

Der ORF begründete seine Entscheidung gegen Lugner mit "Kriterien journalistischer Relevanz und gestützt auf Studien zweier Meinungsforschungsinstitute". Zur großen ORF-"Elefantenrunde" wurde Lugner indes eingeladen.

Publikumsrätin sieht viel Irrelevanz im ORF

Blimlinger schreibt: "Ganz abgesehen von den durch diese Studien vollkommen unnötig entstehenden Kosten kann ich nicht erkennen, weshalb hier eine 'Relevanz' geprüft wird, gibt es doch keinerlei Evidenz darüber, dass die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des Österreichischen Rundfunks an eine behauptete Relevanz oder Irrelevanz gebunden ist." Und weiter: "Sollte das tatsächlich so sein, dann dürfte eine Vielzahl von Beiträgen zB im letzte Woche begonnenen Frühfernsehen 'Guten Morgen' aber auch in zahllosen anderen Sendung, ob ihrer Irrelevanz nicht gesendet werden."

Der ORF müsse bei der Berichterstattung für Objektivität und Unparteilichkeit sorgen, moniert Blimlinger und appelliert, die Entscheidung zu überdenken. Ausschlaggebend sei, dass Lugner die gesetzlich erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt habe, und nicht, "ob der ORF ihn relevant findet oder nicht", so die Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien. (red, 6.4.2016)