Der Presserat fordert von den Medien mehr Zurückhaltung und Respekt für die Persönlichkeitssphäre jener amerikanischen Studentin, die in Wien als Au-Pair-Mädchen arbeitete und mutmaßlich von einem Asylwerber umgebracht wurde. In mehreren Medien wurden Anfang Februar Privatfotos der Ermordeten gezeigt, die zum Teil von der Facebook-Seite des Opfers stammen.

Die Studentin ist auf manchen Fotos in unvorteilhafter Pose abgebildet – der Presserat weist besonders auf ein Foto hin, auf dem die Studentin groß mit einer Weinfalsche zu sehen ist. Die Veröffentlichung dieser Bilder verletzt nach Meinung des Presserats die Persönlichkeitssphäre des Opfers. Das Mordopfer stand weder im öffentlichen Leben noch hatte es einen besonderen Bekanntheitsgrad.

Die Veröffentlichung der Bilder trug auch nicht zum Verständnis des Sachverhalts bei. Der Presserat appelliert generell an die Medien, den Persönlichkeitsschutz von Verbrechensopfern genau zu beachten. Die Opfer und deren Angehörige stuft das Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien als besonders schutzwürdig ein. (APA, 1.4.2016)