Wien – Die Kosten für die Strafverfahren gegen die ehemaligen Bawag-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler und weitere Angeklagte muss zur Gänze der österreichische Steuerzahler tragen. Das hat der zuständige Erstrichter Christian Böhm entschieden, berichten die "Salzburger Nachrichten" vom Donnerstag. Die Kosten für das Monsterverfahren haben demnach knapp 1,4 Millionen Euro betragen.

Böhm ging in seinem Beschluss davon aus, dass mit Abschluss aller gegen die Verurteilten laufenden Zivilprozesse von diesen nichts mehr zu holen sein wird. Damit trägt die Republik, sprich der Steuerzahler, die Kosten für das bisher längste und aufwendigste Wirtschaftsstrafverfahren der Zweiten Republik, so die "SN".

Kosten "uneinbringlich"

Die Strafprozessordnung besagt, dass die Opfer von Kriminellen vorrangig zu befriedigen sind. Sollte dann noch Vermögen vorhanden sein, sind erst mit diesem Geld die Kosten für ein Strafverfahren zu bezahlen. "In diesem Fall ist das Opfer eine Bank", sagte Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien, auf Anfrage. Die Verfahrenskosten betreffend Elsner, Zwettler und Co seien jedoch jeweils für dauernd uneinbringlich erklärt worden, was zwischenzeitig auch in Rechtskraft erwachsen sei.

Die Bawag hat mehrere zivilrechtliche Verfahren gegen die Verurteilten angestrengt. So verfügt sie über einen rechtskräftigen Exekutionstitel über zehn Millionen Euro gegen Elsner. Zwettler hat sich mit der Bank auf einen Vergleich geeinigt. Er leistet Schadenswiedergutmachung, indem er einen Teil seiner Pension an die Bank abtritt.

Kosten im Detail

Insgesamt sind laut "SN" bei den Bawag-Prozessen 1.362.014 Euro angefallen: 9.700 Euro wurden für Auslandszeugen ausgelegt, 168.000 Euro fielen für Übersetzer an. Der mit Abstand größte Brocken entfiel auf Gutachter aus den Bereichen Finanzwirtschaft und Medizin mit mehr als 1,18 Millionen Euro. Allein der Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner legte eine Kostennote von mehr als 600.000 Euro. Bilanzgutachter Thomas Keppert erhielt netto mehr als 300.000 Euro, der vom Gericht abgelehnte Sachverständige Christian Imo mehr als 50.000 Euro.

Kostspielig waren auch die Tagsätze des Arztes, der während des gesamten Verfahrens an der Seite des herzkranken Elsner saß und dessen Verhandlungsfähigkeit beurteilen musste. Immerhin fielen 147 Verhandlungstage vor Erstrichtern an.

In den knapp 1,4 Millionen Euro noch nicht berücksichtigt seien Kosten für Richter, Staatsanwälte, Beisitzer, Schriftführer, Kanzleikräfte, EDV und Raummiete für den Verhandlungssaal. Diese werden auch als Gerichtskosten bezeichnet und in einem Schöffenprozess mit einer Pauschale zwischen 250 und 5.000 Euro für das gesamte Verfahren pro Verurteiltem festgesetzt. Justizministeriumsprecherin Britta Tichy-Martin erklärte den "SN", eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für Gerichtskosten sei nie angestellt worden: "Was kostet eine Richterstunde? Wie soll man das bemessen? Man kann Verhandlungszeit nicht seriös berechnen."

Exakt abgerechnet wurden hingegen die Kosten für einen für medizinische Notfälle ausgestatteten Learjet. Mit dem wurde Elsner gegen seinen Willen im Februar 2007 von Marseille nach Wien transportiert. Auch dafür zahlt die Republik. (APA, 30.3.2016)