Bregenz – Weil er eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 55 Euro nicht bezahlt hat, sollte ein 15-jähriger Roma in Vorarlberg eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Laut Gesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren allerdings nicht wegen Verwaltungsstrafen eingesperrt werden. Der Dornbirner Rechtsanwalt Anton Schäfer intervenierte, die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn sprach von einem "Fehler".

Nach Angaben von Schäfer in einer Aussendung wurden der Jugendliche am 25. März zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert. Er hätte 66 Stunden absitzen sollen, so der Anwalt. Der 15-Jährige hatte sich am Bahnhof Dornbirn – auch gegenüber einem Polizisten – ungebührlich verhalten.

Zweiter Fall im Juni 2015

Schäfer stellte die Antrittsaufforderung in einen größeren Zusammenhang. Bereits im Juni 2015 habe die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn versucht – ebenfalls widerrechtlich – ein damals 15-jähriges Mädchen einzusperren. "Ist es ein Zufall, dass beide Kinder, die eingesperrt werden sollten, der Minderheit der Volksgruppe der Roma angehören?", fragte er.

Bezirkshauptmann Helgar Wurzer stellte in Abrede, dass die Behörde insbesondere auf Roma ein Auge geworden habe. Gegenüber ORF Radio Vorarlberg sagte er, dass ein Fehler passiert sie und die Aufforderung nicht hätte verschickt werden dürfen. Man müsse aber bedenken, dass pro Jahr rund 70.000 Strafverfahren abzuwickeln seien, da könne es geschehen, dass ein einzelner Fall durchrutsche. Wurzer kündigte an, ein Vier-Augen-Prinzip einführen zu wollen, um Fälle wie den vorliegenden künftig zu vermeiden. (APA, 30.3.2016)