Wien – Der VKI startet in der Causa um Falschbelehrungen zu Lebensversicherungs-Rücktritten eine Sammelaktion. Konsumenten könnten ihre Polizze gegen einen Kostenbeitrag von 95 Euro prüfen lassen, teilte der VKI am Mittwoch mit. Das Angebot richte sich an alle Verbraucher, die nach dem 1.1.1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und deren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Österreich lag.

Das betreffe auch bereits abgelaufene Verträge. Insbesondere richtet sich die Aktion an Inhaber einer fondsgebundenen Lebensversicherung, wie sie häufig als Tilgungsträger für Fremdwährungskredite eingesetzt wurde. "Wenn eine fondsgebundene Lebensversicherung stark an Wert verloren hat, können sich die Verluste bei einem Rücktritt massiv reduzieren", so VKI-Expertin Wolf.

Sammelklagen möglich

Der VKI prüfe im Einzelfall, ob eine unvollständige oder fehlerhafte Rücktrittsbelehrung vorliege und ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich sinnvoll sei, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch. In jenen Fällen, in denen ein Rücktritt empfehlenswert sei, werde der VKI bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen intervenieren. Lasse sich auf diesem Weg keine Einigung erzielen, seien mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers auch Sammelklagen möglich.

Nach einem OGH-Urteil könnten viele Polizzen wegen formaler Fehler rückabgewickelt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 2015 entschieden, dass das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen unbefristet gilt, wenn die Rücktrittsbelehrung falsch ist. In dem von der Arbeiterkammer (AK) zu Gericht getragenen Musterfall hatte die Verbraucherinformation an den Kunden eine falsche Belehrung über die Rücktrittsfrist – zwei Wochen statt richtig 30 Tage. Bereits im Dezember 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu einem deutschen Anlassfall entschieden, dass dem Versicherungsnehmer mangels genauer Rücktrittsbelehrung das Rücktrittsrecht unbefristet zusteht.

Der Versicherungsverband (VVO) sprach in der Vorwoche von Einzelfällen, "die seitens unserer Mitgliedsunternehmen selbstverständlich einer eingehenden Prüfung unterzogen werden". Den Kunden empfiehlt der Verband, "die Situation gut zu prüfen und nicht voreilig zu handeln". (APA, 30.3.2016)