Wien – Der Beschluss der Kärntner Landesregierung, Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen an den Bund zu verpfänden, als Sicherstellung für einen 352-Millionen-Euro-Kredit, sorgt bei Gläubigern des Landes und der Heta für Unruhe. Die Regierung hat den Beschluss, wie berichtet, am Dienstag gefällt, der Landtag hat aber noch nicht entschieden.
Gläubiger argumentieren nun säbelrasselnd, das Vorhaben widerspreche Vereinbarungen, die das Land Kärnten bei der Begebung von (nicht besicherten) Anleihen getroffen habe. Darin hat sich das Land, salopp gesprochen, verpflichtet, die Anleihe dann mit Sicherheiten zu versehen, wenn sie das auch bei neuen Geldbeschaffungsaktionen tun sollte. Es geht also um die Gleichbehandlung von Gläubigern.
Sicherheiten
Als Beispiel dient eine 100-Millionen-Franken-Anleihe von Juli 2012, die bis Juli 2017 läuft. In der im Prospekt angeführten "Negativklausel" ist festgehalten, dass sich "der Emittent verpflichtet", bis zur Rückzahlung der Anleihe keine "anderen Anleihen ... mit Sicherheiten auszustatten, ohne die Obligationen dieser Anleihe ... mit gleichen oder ... gleichwertigen Sicherheiten zu versehen".
Sollte es zur Verpfändung der Forderungen aus den Wohnbaudarlehen kommen, würde das Land gegen diese Klausel verstoßen, argumentieren nun Kärnten-Financiers. Der Sprecher der Heta-Gläubigerschutzgemeinschaft Teutonia, Urs Fähndrich, geht davon aus, dass die Geldgeber in dem Fall Klagen bzw. Strafanzeigen einbringen müssten. Kärnten könne nicht auf der einen Seite seinen Gläubigern sagen, es habe kein Vermögen anzubieten und auf der anderen Seite einem Geldgeber (in dem Fall der staatlichen Öbfa) Vermögen verpfänden, das der Befriedigung aller Gläubiger diene: "Das brächte eine verbotene Benachteiligung mit sich", sagt Fähndrich.
Rechtliche Schritte in Pipeline
Die Organe der betroffenen Kärnten-Financiers (Vorstand, Aufsichtsrat) müssten in dem Fall handeln und die Politiker zur Rechenschaft ziehen. Die Gläubigergruppe Teutonia bereite jedenfalls bereits rechtliche Schritte vor, so ihr Sprecher. Er gehe aber davon aus, dass das Land all das wisse und seine juristischen Verpflichtungen einhalten werde.
In Kärnten betont man, genau das sei der Fall. Bund und Land würden die Bedingungen für Kreditaufnahmen genau prüfen und alle Vorgaben einhalten.
Das Thema Wohnbaudarlehen ist aber auch besonders neuralgisch: Die Forderungen daraus ordnet Kärntens Regierung jenem Vermögen zu, das man nicht zu Geld machen könne. (Renate Graber, 26.3.2016)