Köln – Ein wegweisendes Gerichtsurteil für Krebspatienten in Deutschland, die nach einer Operation über eine Chemotherapie nachdenken, wurde vom Oberlandesgericht Köln getroffen. Konkret: Einer Patientin wurden 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen.

Der Grund für die Verurteilung des betroffenen Krankenhauses ist aber nicht ein Behandlungsfehler, sondern die Ärzte haben die Frau nicht ausreichend über die Risiken des benutzten Medikamentes aufgeklärt, lautete der Urteilsspruch. Nach Angaben des Oberlandesgerichts war die an Brustkrebs erkrankte Patientin nicht über das Risiko des dauerhaften Haarverlusts aufgeklärt worden, obwohl der Hersteller des Medikaments in seinen Fachinformationen für Ärzte darauf hingewiesen hatte.

Es sei nicht sicher, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für diese Therapie entschieden hätte, meinten die Richter. In erster Instanz hatte die Klinik recht bekommen. Sie war davon ausgegangen, dass die Frau sich ohnehin für das Medikament entschieden hätte. (APA, red, 23.3.2016)