Paris – Der in eine Bestechungssaffäre verstrickte französische Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat vor Gericht eine schwere Niederlage erlitten. Frankreichs Oberster Gerichtshof erklärte am Dienstag eine Abhöraktion gegen den heutigen Parteivorsitzenden der konservativen Republikaner für rechtmäßig.

Auf den abgehörten Telefonaten beruht maßgeblich ein Ermittlungsverfahren gegen den Oppositionschef wegen Bestechungsvorwürfen. Dem 61-Jährigen, der 2017 den Elysée-Palast zurückerobern will, droht ein Prozess.

Ermittlungsverfahren

Gegen den Ex-Staatschef war im Juli 2014 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Er soll versucht haben, einen Staatsanwalt an Frankreichs Oberstem Gerichtshof zu bestechen, um Informationen zum Verlauf eines ihn betreffenden Verfahrens zu erlangen. Abgehörte Telefonate zwischen Sarkozy und seinem Anwalt belasten den Politiker schwer.

Sarkozy versuchte mit juristischen Mitteln zu erreichen, dass die abgehörten Telefonate nicht verwendet werden dürfen. Das Pariser Berufungsgericht billigte die Abhöraktion aber im vergangenen Mai. Nun wurde sie auch vom Kassationsgerichtshof in Paris für rechtens erklärt.

Die Ermittlungen in dem Fall sind bereits abgeschlossen. Nun müssen die Untersuchungsrichter entscheiden, ob Sarkozy der Prozess gemacht werden soll. Ein Prozess wäre vor den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2017 ein herber Rückschlag für den konservativen Politiker, dessen Ambitionen auf eine Rückkehr in den Elysée-Palast ein offenes Geheimnis sind. (APA, 22.3.2016)