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Nach dem zähen Start in die heurige Wintersaison liegt zumindest die gehobene alpine Ferienhotellerie in Tirol, Salzburg und Vorarlberg beim Umsatz etwas über dem Vorjahr.

Foto: ap/Thomas Kienzle

Schruns – Mehr Geld für die schönen Dinge des Lebens: Das war, auf den Punkt gebracht, die Botschaft der Regierung an die Beitragszahler, als sie die Steuerreform mit Wirksamkeit 1. Jänner 2016 auf den Weg brachte. Knapp fünf Milliarden Euro sollen allein heuer in Summe bewegt werden, ein kleines Konjunkturprogramm.

Bei der Gegenfinanzierung glaubte sich die Hotellerie zunächst aus dem Schneider, musste dann aber doch eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von zehn auf 13 Prozent schlucken. Diese Bestimmung tritt mit 1. Mai in Kraft. Die Branche, die unter Hinweis auf teils deutlich niedrigere Mehrwertsteuersätze in 22 von 28 EU-Staaten Protest erhob, konnte neben dem späteren Inkrafttreten ein weiteres Zugeständnis herausschlagen: Die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks inklusive der Frühstücksgetränke sollte, wenn dies zusammen mit der Beherbergung erbracht wird, weiter nur mit zehn Prozent besteuert werden.

Nun könnte es heißen, zurück zu den 13 Prozent auch für diese Fälle, wie es bereits im ursprünglichen Begutachtungsentwurf stand. Das befürchtet zumindest Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer und Gesellschafter der Prodinger GFB Wirtschaftsberatung, am Rande eines Tourismusseminars in Schruns im Gespräch mit dem STANDARD.

Er beruft sich auf entsprechende Überlegungen im Finanzministerium. Dort wurde aber umgehend dementiert: "Daran denkt niemand." Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 Prozent auf das Frühstück stehe im Gesetz.

"Retourkutsche"

Reisenhofer vermutet hingegen eine "Retourkutsche". Und zwar für die Energieabgaberückvergütung, die der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Vorwoche negativ beschieden hat. Dieser hat einen nicht korrigierbaren, schweren formalen Mangel identifiziert – der STANDARD berichtete. Die Beschränkung der Rückvergütung auf Produktionsbetriebe, wie sie der österreichische Gesetzgeber 2010 beschlossen hat, wäre genehmigungspflichtig gewesen. Es wurde aber verabsäumt, einen entsprechenden Antrag in Brüssel zu stellen. Das neue Gesetz sei somit nie rechtswirksam geworden, urteilte der Generalanwalt.

Das alte Gesetz, das nach wie vor gilt, falls der EuGH auch dieses Mal dem Generalanwalt wie in acht von zehn Fällen folgt, sieht eine Rückvergütung zu viel bezahlter Energieabgaben an Dienstleistungsunternehmen vor. Die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für ein ortsübliches Frühstück im Rahmen einer Beherbergung von zehn auf 13 Prozent dürfte dem Vernehmen nach deutlich weniger als die 20 Millionen Euro ausmachen, die allein die Hotellerie pro Jahr an Rückzahlung wegen zu viel bezahlter Energieabgabe geltend machen kann. In Summe sind es seit 2011 etwa 100 Millionen Euro, sofern alle betroffenen Betriebe rechtzeitig Anträge stellen. Insgesamt geht es um etwa 500 Millionen Euro, wovon ein größerer Teil auf die Bergbahnen entfällt, bei denen der Stromverbrauch durch die immer aufwendigere Schneeerzeugung steigt.

Schneearmer Winter

"Wir sind froh, wenn das mit der Rückvergütung klappt", sagte der Chef der Silvretta Montanfon Bergbahnen AG, Peter Marko. Die zu hundert Prozent im Besitz der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) stehende größte Seilbahngesellschaft im Ländle ist gerade dabei, Investitionsvorhaben neu zu ordnen. Nach den Erfahrungen des heurigen schneearmen Winters habe der Ausbau der Pistenbeschneiung nun oberste Priorität, sagte Marko. Derzeit seien 57 Prozent aller 140 Pistenkilometer im Montanfon künstlich beschneibar. In mehreren Schritten wolle man auf 75 Prozent kommen. Zum Vergleich: In den 20 größten Skigebieten Österreichs liegt der Beschneiungsgrad bei mehr als 80 Prozent.

Nach dem zähen Start in die heurige Wintersaison liegt zumindest die gehobene alpine Ferienhotellerie in Tirol, Salzburg und Vorarlberg beim Umsatz um 5,4 Prozent über Vorjahr. Das hat die Tourismusberatung Prodinger aus ihr zugänglichen Daten destilliert. "Das scheint auf den ersten Blick viel, wird aber relativiert durch die Tatsache, dass wir ein Schaltjahr haben", sagte Reisenzahn. Bereinigt um den 29. Februar, einen auslastungsstarken, hochpreisigen Tag, mache das Umsatzplus seit Anfang November nur 1,8 Prozent aus. Zudem sei die Ertragssituation der meisten Betriebe alles andere als rosig. Grund dafür sei auch die Kleinteiligkeit. Mit durchschnittlich 40 Betten pro Betrieb sei die Struktur nirgends kleiner im Alpenraum als in Österreich. Frankreich kommt pro Betrieb auf durchschnittlich 70 Betten, Italien auf 60, Deutschland und die Schweiz auf 50. (Günther Strobl, 22.3.2016)