Wien – Hildegard F. gesteht ihren Fehler ein: "Ich wusste nicht, dass man das nicht darf", sagt sie zu Richter Christian Noe. Als Fußgängerin in einer Parklücke stehen, um die zu reservieren. Sie tat es trotzdem, es kam zu einem Streit, bei dem sie verletzt wurde, wie sie sagt.

Wegen Nötigung und Körperverletzung ist Peter S. angeklagt. Der 66-Jährige hatte im Dezember mit seinem Porsche in der Innenstadt einen Parkplatz entdeckt. "Im Zurückfahren merkte ich, dass eine Person auf die Straße springt und zu Fuchteln anfängt", erzählt der Unbescholtene.

"Die Person wurde immer vulgärer"

Seine Frau sei ausgestiegen, er habe weiter reversiert. In der Rückfahrkamera habe er auch gesehen, dass er sich den Zehen der Frau maximal auf 40 bis 50 Zentimeter genähert habe. "Die Person hat sich nicht beruhigen lassen, wurde immer vulgärer und theatralischer. Plötzlich hat sie mit der Faust oder ihrer Handtasche gegen mein Auto geschlagen!"

Nicht nur das, er will beobachtet haben, dass F. mit ihrer Handtasche seiner Frau auf den Hinterkopf schlug. Er stieg aus, beim zweiten Schlagversuch fiel er ihr in den Arm, berührte sie leicht, worauf sie ins Stolpern geriet und stürzte. Über Verletzungen habe sie nicht geklagt. Kurz darauf traf man sich wieder: im Nobellokal Steirereck. "Da ist vom Personal aber auch niemand eine Verletzung aufgefallen."

Frau F. erzählt anderes: Die Frau des Angeklagten sei herausgesprungen, habe sie angeschrien und an ihr gezerrt. Zweimal sei der Einparkende mit der Stoßstange leicht gegen sie gefahren. Als sie sich aus dem Griff der Frau befreien wollte, habe sie einen Stoß in den Rücken bekommen, "da bin ich schon gesegelt".

Verlobungsringe aus Australien

Danach sei sie mit ihrem Partner doch ins Steirereck gegangen. "Es war die Verlobungsfeier, wir hatten die Ringe aus Australien." Zufrieden war sie nicht. Der ganze Unterarm sei ein blauer Fleck gewesen, das Personal brachte Eis. "Aber leider nicht in Nylonsäcken, ich wurde ganz nass", bemängelt sie.

Knapp fünf Stunden blieb das Paar, drei Tage später ging sie zum Amtsarzt, der eine Schulterprellung diagnostizierte. "Ich kann seit Dezember in kein Fitnessstudio", beschreibt F. ihren Zustand. Der Sachverständige Christian Reiter konstatiert: "Der Leidensdruck dürfte kein besonders hoher gewesen sein."

Denn: Neun Tage nach dem Vorfall schickte sie ihr Hausarzt zum MRT, das sie am nächsten Tag machte, fünf Wochen vergingen, ehe sie mit dem Befund zurückkam, weitere drei, bis sie einen Orthopäden aufsuchte. Reiter hält einen Sturz als Ursache für die Prellung für plausibel, wie der ausgelöst wurde, kann er nicht sagen.

S. wird von Noe nicht rechtskräftig freigesprochen, da er dem Angeklagten deutlich mehr glaubt, wie er in seiner Begründung ausführt. "Das Arschloch wird freigesprochen?", zischt Frau F. ihrem Partner im Saal zu. (Michael Möseneder, 22.3.2016)