Luxemburg – Erfolg für den im deutschen Bamberg ansässigen Karl-May-Verlag: Das Gericht der EU hat am Freitag eine Löschung der Wortmarke "Winnetou" für ungültig erklärt. Der Verlag ist seit 2003 Inhaber des Namens der Romanfigur unter anderem für Filme, Druckerzeugnisse, Schmuck, Kosmetikartikel, Kleidung, Spiele, Haushaltsartikel, Lebensmittel und Veranstaltungen.

2013 hatte das Markenamt der EU auf Antrag der Münchner Constantin Film eine Löschung der Marke außer für "Drucklettern" und "Druckstöcke" angeordnet. Mit dem aktuellen Urteil in der Rechtssache T-501/13 geben die Luxemburger Richter der Klage des Karl-May-Verlags statt und heben die Löschung auf.

Markenamt muss neu entscheiden

Nach Auffassung des EU-Gerichts hat das Markenamt gegen die für Gemeinschaftsmarken geltenden Grundsätze der Autonomie und Unabhängigkeit verstoßen. Zudem habe das Markenamt seine Entscheidung nicht ausreichend begründet. Es muss nun unter Berücksichtigung des EU-Gerichtsurteils neu über den von Constantin Film gestellten Antrag auf Nichtigerklärung der Marke "Winnetou" entscheiden. (red, 18.3.2016)