Graz – Am Freitag ist im Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen zwei Brüder fortgesetzt worden. Ihnen wird das Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation in Zusammenhang mit der Terrormiliz "Islamischer Staat" vorgeworfen. Der Ältere muss sich auch wegen der terroristischen Straftaten Mordversuch und Nötigung verantworten, er soll in Syrien für den IS gekämpft haben.

Die Brüder Sevket G. (23) und Ömer G. (17) sind Österreicher mit türkischen Wurzeln und lebten zuletzt in Wien. Der Ältere soll bei Kämpfen in Syrien schwer verletzt worden sein. Er kam zurück und soll dann begonnen haben, seinen Bruder ebenfalls für den Jihad zu begeistern. Die beiden planten ihre Ausreise, doch die Verhaftung durch die Polizei im November 2014 durchkreuzte die Pläne. Am ersten Verhandlungstag hatte Sevket G. angegeben, er sei zwar in Syrien gewesen, aber bei der gemäßigten Freien Syrischen Armee (FSA) und habe außerdem nur als Sanitäter gearbeitet. Der jüngere Bruder hätte laut Verteidiger nur drei Monate nach Istanbul reisen sollen, um dort eine Schule zu besuchen.

Schuldirektor und Kassier befragt

Am zweiten Verhandlungstag wurden stundenlang zwei Zeugen befragt. Der erste ist der Direktor jener Fernschule, bei der der 17-Jährige eingeschrieben war. Außer bei der Anmeldung und bei Abholung einer Schulbestätigung wurde er dort aber nie gesehen, nicht einmal bei den wenigen Pflichtstunden. Ömer G. wurde in Graz geboren und spricht zwar Türkisch, doch ob das für einen Schulbesuch in Istanbul ausreicht, wurde vom Gericht aber angezweifelt. Der Richter ließ den Angeklagten ein Stück übersetzen, was dieser konnte. "Kann man protokollieren, Prüfung bestanden", kam es daraufhin von seinem Verteidiger.

Eher zäh verlief die Befragung des zweiten Zeugen, eines Kassiers einer Linzer Moschee. Er soll gehört haben, dass Sevket G. in Syrien gekämpft hat. Gleich zu Beginn erklärte er, seine Einvernahme bei der Polizei sei ohne Dolmetsch gewesen, daher stimme das alles nicht. "Das ist nicht wahr, da war ein Dolmetscher", entgegnete der Richter. "Nein, da war keiner" "Doch, da war einer", ging es hin und her. Dann konfrontierte der Vorsitzende ihn mit der Aussage, in der Moschee seien Spendengelder für Syrien gesammelt worden: "Nein, das habe ich nie gesagt", antwortete der Befragte. Auch daran, dass ein Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr von Moscheegeld gekauft worden war, konnte der Kassier nicht bestätigen: "Davon weiß ich nichts." Dann wurde er gefragt, warum sein Verein auf der Facebook-Seite das ISIS-Emblem zeigen würde: "Ich habe kein Facebook", war alles, was der Zeuge dazu sagte.

Angeklagter: "Angst um meine Familie"

Der Angeklagte Sevket G. wollte auf die Frage, wen er noch in Syrien gesehen habe, nicht antworten: "Ich habe Angst um meine Familie", meinte er. Zuvor hatte er ausgesagt, er sei nur Sanitäter bei der Freien Syrischen Armee (FSA) gewesen. Seinen Kampf für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hatte er bisher vehement bestritten.

Auf Nachfrage durch den Richter erklärte der 23-Jährige, er habe vor einem bestimmten Mann Angst, der derzeit in Deutschland in Haft sei. "Der ist wirklich gefährlich", bestätigte der Staatsanwalt. Der Richter schlug dem Angeklagten vor, er solle alles aufschreiben, er werde das weiterleiten. "Ich schwöre einen Eid, wenn ich herauskomme, werde ich das ganze Umfeld verlassen", beteuerte der Befragte, doch weiter wollte er nichts sagen.

Bei ihm wurden unter anderem Flyer eines radikalen Predigers gefunden, außerdem eine Kappe, ein T-Shirt und sogar ein Kühlschrankmagnet mit dem IS-Symbol. "Das habe ich gekauft, weil es ein Islam-Symbol ist", rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Dann kam noch zur Sprache, dass er den Namen Ibrahim führt. "Gibt es beim IS Kampfnamen?", fragte der Richter. "Weiß ich nicht, ich habe den Namen, weil er mir gefällt", antwortete der Angeklagte. "Oder vielleicht weil das Abraham ist, und der eine besondere Bedeutung als Stammvater von Mohammed hat?", bohrte der Staatsanwalt weiter, doch der 23-Jährige betätigte das nicht.

Die Verhandlung wird am Montag um 9.00 Uhr mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt. (APA, 18.3.2016)