Hannover – Sechseinhalb Monate nach dem Brandanschlag auf ein deutsches Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf hat das Landgericht Hannover die drei Täter wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Gegen zwei Männer im Alter von 25 und 31 Jahren verhängten die Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers Haftstrafen von acht und sieben Jahre.

Eine 24-Jährige erhielt viereinhalb Jahre Gefängnis. Dem Sprecher zufolge hatten die Richter bei ihrem Urteil am Donnerstag "keinen Zweifel an der rechtsradikalen Gesinnung" aller drei Angeklagten. Diese seien "letztlich aufgrund von Ausländerhass tätig geworden". Die Beschuldigten selbst hatten dies stets bestritten, auch wenn sie den nächtlichen Brandanschlag vom August vergangenen Jahres selbst zugaben.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte einer der beiden Männer einen zuvor eigens zu diesem Zweck gebauten Molotowcocktail durch ein Fenster eines von Flüchtlingen bewohnten Hauses in der kleinen niedersächsischen Gemeinde geworden. In der betroffenen Wohnung lebte eine Mutter aus Simbabwe mit ihren drei Kindern im Alter von vier, acht und elf Jahren. Der Bodenbelag verschmorte durch den Brandsatz, die schlafenden Bewohner blieben unverletzt.

Während die Richter die zwei Männer als Haupttäter einstufte, verurteilten sie die Frau als Mittäterin. Diese hatte ihre beiden erheblich angetrunkenen Bekannten mit dem Auto zum Anschlagsziel gefahren. Trotz Trunkenheit billigte das Gericht den zwei Männern allerdings keine erhebliche Einschränkung ihrer Steuerungsfähigkeit zu. Dafür seien sie vor und nach der Tat viel zu koordiniert vorgegangen.

Die rechtsextremistischen Überzeugungen der Angeklagten sah das Gericht unter anderem auch durch deren im Zuge der Ermittlungen sichergestellte Kommunikation über Dienste wie Whatsapp belegt. Demnach hatten die Männer dort unter anderem eine klar nationalsozialistisch orientierte Gruppe gegründet und sich entsprechend geäußert.

Neben dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aufgrund von Rassenhass sahen die Richter auch zwei weitere Mordmerkmale erfüllt an. So wurde der Brandanschlag auf die schlafenden Opfer heimtückisch verübt, zudem wurde ein sogenanntes gemeingefährliches Tatwerkzeug benutzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben zunächst eine Woche Zeit, Revision gegen die Entscheidung einzulegen.

Einen der beiden Angeklagten verurteilten die Richter aufgrund von Alkoholproblemen zusätzlich zu einer Behandlung in einer Entziehungsklinik. Er wird diese allerdings erst antreten, nachdem er zunächst einen Teil seiner Haftstrafe im Gefängnis abgesessen hat. (APA, 17.3.2016)