Eisenstadt – Wende in der Causa um Rodungsbescheide für Uhudler-Winzer im Südburgenland: Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat am Donnerstag eine Änderung seiner Rechtsprechung in der Frage angekündigt. Eine sich unmittelbar aus Europarecht ergebende Rodungsverpflichtung für die Sorte Ripatella lasse sich nicht mehr ableiten, teilte das Gericht am Donnerstagnachmittag mit.

Den Anlass dazu gab ein Gutachten, das das Landesverwaltungsgericht bei der deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt hatte. Dabei führte das Julius-Kühn-Institut in Siebeldingen eine Genanalyse durch.

Ripatella stammt von Edelrebe ab

Laut dem Gutachten stammen die Sorten Delaware, Concord und Elvira aus Kreuzungen der Edelrebe Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis. Die Genanalyse der Sorte Ripatella habe ergeben, dass diese identisch mit der Sorte Concord sei, so das Landesverwaltungsgericht. Für die Rebsorte Concord habe sich auch der Name Ripatella eingebürgert. Daraufhin sei man – offenbar auch in Fachkreisen – irrtümlich von zwei unterschiedlichen Sorten ausgegangen, so das Landesverwaltungsgericht.

Die Kreuzung mit einer Vitis-vinifera-Rebe ist gemäß einer EU-Verordnung Voraussetzung dafür, dass eine Sorte in die – von den Staaten selbst zu regelnde – Rebsortenklassifizierung aufgenommen werden kann. Uhudler-Rebsorten, die nicht mit einer Vitis-vinifera-Rebe gekreuzt sind, sind derzeit nur bis 2030 zugelassen.

Im Vorjahr hatte das Landesverwaltungsgericht in fünf Verfahren Rodungsaufträge der Bezirkshauptmannschaft Güssing für Ripatella-Rebstöcke bestätigt. Diese Entscheidungen hätten damals auf der Fachmeinung des Bundesamts für Weinbau in Eisenstadt gegründet, wonach die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer europäischen Edelrebsorte (Vitis vinifera) enthalte, so das Gericht. Beschwerden von Weinbauern bei den Höchstgerichten hatten keinen Erfolg.

Rodungsbescheide rechtswidrig

Da für Delaware, Elvira und Concord keine Rodungsverpflichtung mehr abzuleiten sei, kommt das Landesverwaltungsgericht nun zu dem Schluss, dass die diesbezüglichen Rodungsbescheide rechtswidrig sind. Sie waren daher aufzuheben, stellte das Gericht fest. Die bereits rechtskräftigen Rodungsbescheide werde man neu beurteilen, so der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer.

Erst am Dienstag war für vier Uhudler-Winzer im Südburgenland die letzte Frist abgelaufen, um ihre nach dem 2003 in Kraft getretenen Verbot ausgesetzten Ripatella-Rebstöcke zu roden. Die Winzer kamen dem nicht nach, eine Ersatzvornahme – sprich die Rodung durch eine Privatfirma im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft – steht im Raum. Allerdings dürften bis dahin noch einige Wochen verstreichen, war aus der Bezirkshauptmannschaft zu erfahren. Und in dieser Zeit könnte das Landesverwaltungsgericht die Fälle neu aufrollen und entsprechend der neuen Lage entscheiden. (APA, 17.3.2016)