Justizminister Brandstetters Ressort setzt Rotation um.

Foto: APA

Wien – Die Gesetzesnovelle, mit der die Arbeit der Wirtschaftsprüfer in Österreich auf neue Beine gestellt werden soll, ist fertig. Am Mittwoch hat das Justizministerium das geplante Regelwerk an den Nationalrat zur Begutachtung versandt.

Zentraler Baustein der Reform ist die externe Rotationspflicht. Wie vom EU-Recht vorgeschrieben, müssen künftig Banken, Versicherungen und börsennotierte Firmen ihre Wirtschaftsprüfer regelmäßig wechseln. Die EU-Verordnung sieht einen Richtwert vor: Bilanzprüfer sollen alle zehn Jahre getauscht werden, wobei Länder auch kürzere oder längere Fristen festlegen können.

Österreich macht von einer Ausnahme Gebrauch. Wie der STANDARD berichtete, wird für Banken und Versicherungen die Rotation alle zehn Jahre vorgeschrieben. Für sonstige börsennotierte Konzerne kann die Frist auf 24 Jahre ausgedehnt werden. Allerdings nur einmal und nur, wenn der aktuelle Bilanzprüfer zwischen Juni 2003 und Juni 2014 bestellt wurde. Diese Regel soll laut Gesetz Verwerfungen am Abschlussprüfermarkt verhindern.

Interessenskonflikt

Wirtschaftsprüfer werden von jenen Konzernen bezahlt, deren Bilanzen sie kontrollieren. Kritiker sagen, dass viele Kontrolleure deshalb nicht unabhängig arbeiten. Die EU-Kommission sieht diese Schwachstelle als mitverantwortlich für die Bankenkrise 2008 an. In Brüssel hofft man, die Rotation werde die Unabhängigkeit der Branche stärken.

Deshalb soll auch die Aufsicht strikter werden. Eine weisungsfreie Behörde wird eingerichtet. Das Gesetz dazu ist bereits im Nationalrat. Für die Einrichtung der neuen Aufsichtsbehörde ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. FPÖ oder Grüne müssen also mit SPÖ und ÖVP stimmen. Der Grüne Abgeordnete Werner Kogler will über beide Gesetze, Rotation und Aufsichtsbehörde, gemeinsam verhandeln. Er stellt Bedingungen: "Unser Ziel ist es, die Rotation auf fünf Jahre zu verkürzen. Zehn Jahre sind zu lang."

Eigener Bericht

Im Fall der Hypo habe man gesehen, wie fatal die "Verhaberung" zwischen Bankenchefs und Bilanzprüfern sein kann. Ablehnend geäußert hat sich auch die FPÖ. Sie setzt sich für die Prüfer ein. Ihr Finanzsprecher Hubert Fuchs stößt sich an den hohen Kosten für die Aufsichtsbehörde. Jährlich sind drei Millionen Euro veranschlagt. Diesen Betrag soll größtenteils die Branche stemmen.

Aslan Milla, Berufsgruppenobmann der Prüfer, hätte sich eine Rotationspflicht von 20 Jahren gewünscht. Er kritisiert eine weitere Neuerung: Künftig müssen Bilanzprüfer bei börsennotierten Firmen für ein Aufsichtsratsgremium ("Prüfausschuss") einen eigenen Bericht erstellen. Das schreibt die EU vor. In Österreich wird es diese Pflicht bei allen Unternehmen ab einer Bilanzsumme über 100 Millionen Euro geben. Milla hält diese Regel für eine unnötige Belastung vieler mittelständischer Unternehmer. Darauf gedrängt hatten Arbeiterkammer und SPÖ, sie erhoffen sich eine bessere Information der Aufsichtsräte. (András Szigetvari, 17.3.2016)