Wien – Aus Sicht von Ferdinand E. ist eigentlich die Post schuld daran, dass er sich drei Promille antrank und auf Polizisten losging. "Ich war in die Post gegangen, um einen Brief abzuholen, und die weigerten sich, ihn mir zu geben, weil ich keinen Ausweis habe. Einem Syrer haben sie aber seinen Brief gegeben. Ich bin schon seit über 20 Jahren hier, er erst ein paar Monate. Da habe ich mich aufgeregt", sagt der 47-jährige Mann aus Liberia zu Richter Christian Gneist.

Papiere hat E. laut seinem Verteidiger tatsächlich nicht, er lebt wohl illegal in Österreich. Ein naheliegender Grund könnte sein, dass er in 20 Jahren Aufenthalt solide zwölf Vorstrafen wegen Suchtgift- und Gewaltdelikten gesammelt hat.

Freundin lief barfuß zur Polizei

Nach der postalischen Zurückweisung am 21. Jänner konsumierte er reichlich Alkohol und Cannabis – "Ganja", wie die Dolmetscherin übersetzt. In der Wohnung seiner damaligen Freundin wurde er immer aggressiver, die lief aus Angst barfuß zur Polizei, eine Funkstreife kam.

Der Angeklagte, gegen den wegen "Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung" verhandelt wird, sagt, ihm fehle jede Erinnerung.

Die haben die einschreitenden Polizisten. Als sie in dem Gemeindebau ankamen, konnten sie schon von weitem Schreierei hören. Im dritten Stock sahen sie den nur mit Jeans bekleideten Angeklagten. Völlig weggetreten kann er nicht gewesen sein: "Fuck the police" und "Bastards" konnte er den Beamten durchaus noch sagen. Andererseits machte er auch unmotiviert Liegestütz im Treppenhaus.

Beruhigungsversuche fehlgeschlagen

Versuche, ihn auf Deutsch oder Englisch zu beruhigen, schlugen fehl, im Gegenteil, er trat in Richtung eines Polizisten. Dann lief er in die Wohnung, holte eine Hantelstange und warf sie gegen zwei Beamte, die gerade noch ausweichen konnten.

Daraufhin zogen sich die Polizisten zurück, um auf die Spezialeinheit Wega zu warten, und hörten noch, wie E. weiter mit Dingen warf – Hantelscheiben, wie sich herausstellte. Nach seiner Festnahme wurde er in eine psychiatrische Anstalt gebracht.

Bei einer Strafdrohung bis zu drei Jahren entscheidet sich Richter Gneist schließlich rechtskräftig für 15 Monate unbedingt, zwei davon sind in Untersuchungshaft verbüßt. (Michael Möseneder, 17.3.2016)