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O.J. Simpson ist derzeit im Gefängnis – aber nicht wegen Mordes.

Foto: AP/Julie Jacobson

Los Angeles – Ein kürzlich angeblich auf dem Grundstück von O. J. Simpson gefundenes Messer hat offenbar keine neuen Hinweise zu dem Mordfall geliefert, in dem der frühere Footballstar einst angeklagt war. Wie die US-Website "TMZ" am Dienstag berichtete, brachten DNA-Tests auf dem Messer keine Ergebnisse.

Die Mikroben aus der Erde, in der das Messer entdeckt worden war, hätten die DNA derart zersetzt, dass keine aussagekräftigen Testergebnisse möglich seien, hieß es in dem Bericht. Die Untersuchungen des Messers seien damit abgeschlossen. Dies wurde allerdings von der Polizei dementiert. Die Untersuchungen dauerten noch an, "wir warten auf die Resultate", sagte ein Polizeisprecher in Los Angeles.

Freispruch und Schadenersatz

Simpson war in einem der spektakulärsten US-Strafverfahren der 90er-Jahre von dem Vorwurf freigesprochen worden, seine Ex-Frau Nicole Brown Simpson und deren Freund Ron Goldman ermordet zu haben. In einem Zivilverfahren wurde er später jedoch für den Tod seiner Ex-Frau und ihres Freundes verantwortlich gemacht und zur Zahlung von 33,5 Millionen Dollar Schadenersatz an die Hinterbliebenen verurteilt.

Derzeit verbüßt Simpson eine Haftstrafe von bis zu 33 Jahren, zu der er Ende 2008 wegen eines Raubüberfalls in Las Vegas verurteilt worden war. Simpson soll im September 2007 mit bewaffneten Komplizen zwei Andenkenhändler überfallen haben, um sich persönliche Erinnerungsstücke aus seiner Zeit als Footballspieler zurückzuholen.

Messer für sich behalten

Der Doppelmord an Brown-Simpson und Goldman ist bis heute nicht aufgeklärt. Nach Polizeiangaben soll ein Bauarbeiter das Messer bereits vor einigen Jahren auf dem früheren Grundstück von Simpson gefunden und an einen Polizisten übergeben haben, der das mögliche Beweisstück aber für sich behalten habe.

Unabhängig von dem Messerfund droht Simpson allerdings ohnehin kein neuer Mordprozess, da Verdächtige nach US-Recht nach einem Freispruch nicht erneut wegen desselben Verbrechens angeklagt werden können. (APA, 16.3.2016)