Wien – Die Kärntner Gemeinde Ossiach hat mit ihrer Beschwerde gegen das Durchgriffsrecht der Innenministerin vorerst keinen Erfolg: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist dafür nicht zuständig. Wenn Ossiach weiter gegen das dortige Verteilzentrum vorgehen will, muss es sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden.

Der VfGH hat die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen, weil er seit der Verwaltungsgerichtsreform – also seit 1. Jänner 2014 – anders früher nicht mehr zuständig ist für die Prüfung von Beschwerden gegen Bescheide. Der VfGH ist nur mehr zuständig, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu prüfen, nicht aber von Verwaltungsbehörden, in diesem Fall der Innenministerin, erläuterte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz.

"Es ist davon auszugehen, dass die Sache damit nicht erledigt ist", sagte Holzinger. Wenn die Gemeinde Ossiach bei ihrem Anliegen bleibe, werde sie gegen den Bescheid der Innenministerin zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Erst gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wäre ein Gang zum VfGH möglich.

Die Gemeinde im Kärntner Bezirk Feldkirchen war eine der ersten, in denen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) das seit Oktober 2015 gegebene Durchgriffsrecht einsetzte: Nach Verhinderungsmanövern des FPÖ-Bürgermeisters Johann Huber griff das Innenministerium ein, um ein ehemaliges Kriegsblindenheim zu einem Verteilerzentrum für 150 Flüchtlinge zu verwerden. Es wurde Ende November bezogen. (APA, 15.3.2016)