Ein Boku-Student war der Meinung, er sei zu Unrecht negativ bewertet worden. Beim VwGH blitzte er damit ab.

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Wien – Wer von seinem Professor eine negative Beurteilung für seine Diplomarbeit bekommt, kann sich rechtlich nicht dagegen wehren. Diese Praxis bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun in einem aktuellen Erkenntnis.

In dem Anlassfall wolle sich ein Student der Universität für Bodenkultur nicht mit einem negativen Bescheid gegen seine Diplomarbeit abfinden. Das Höchstgericht verwies aber darauf, dass es laut Gesetz zwar die Möglichkeit gebe, Rechtsmittel gegen eine negative Beurteilung bei einer Prüfung einzulegen, aber eben nicht bei der Beurteilung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Folglich könnten Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen nicht beeinsprucht werden. Der VwGH sieht auch keine "planwidrige Gesetzeslücke", die es zu schließen gelte. (go, 15.3.2016)