Kärnten steht vor der Pleite!" – "Es wird keine Insolvenz geben." Die Voraussagen, wie sich das Scheitern des Heta-Angebots auf die Finanzlage des Bundeslandes auswirkt, könnten nicht unterschiedlicher sein. Das ist kein Zufall: Den Bankrott einer ganzen Provinz hat es in der EU noch nicht gegeben, und es existiert kein verbindlicher Rechtsrahmen für ein solches Szenario.

Deshalb können auch die Gutachter einander offen widersprechen. Die einen behaupten, es gebe für Gläubiger in Kärnten fast nichts zu holen, die anderen sehen schon den Kuckuck auf dem halben Land kleben – je nachdem, wer sie bezahlt.

Die Rechtsunsicherheit, die das Fehlen einer Insolvenzordnung schafft, spielt in diesem Fall der Republik in die Hände. Länder können, anders als Unternehmen, nicht liquidiert werden. Die Pfändung von Vermögenswerten im Inland geht nicht gegen den Widerstand der Staatsorgane. Und auch die Höchstgerichte werden sich hüten, etwas zu verlangen, das die staatliche Ordnung gefährdet.

Ein Staatsbankrott schneidet zwar den Zugang zum Kapitalmarkt ab, aber den braucht Kärnten nicht; es kann sich über den Bund finanzieren. Und ob die Republik durch eine Landesinsolvenz Schaden nehmen wird, ist ungewiss.

Ein langer Rechtsstreit verursacht zwar hohe Anwaltskosten, aber eine Lösung ist letztlich nur über Verhandlungen möglich – und da sitzt die Politik auf dem längeren Ast. (Eric Frey, 14.3.2016)