Wien – Die Neos fordern, dass Flüchtlinge zwangsweise einem Bundesland zugeteilt werden können. Damit solle Wien, wo bei weitem die meisten Flüchtlinge leben, entlastet werden, sagt Klubchefin Beate Meinl-Reisinger.

Konkret macht Meinl-Reisinger der erwartbare weitere Anstieg der Mindestsicherungsbezieher Sorgen. Denn durch die Tatsache, dass viele Bundesländer – anders als die Bundeshauptstadt – Sozialleistungen kürzen, werde Wien eine noch größere Sogwirkung für anerkannte Flüchtlinge entwickeln. Sollte man nicht gegensteuern, werde die Anzahl der Bezugsberechtigten von zuletzt rund 160.000 im Lauf des Jahres auf mehr als 200.000 ansteigen, so ihre Befürchtung.

"Das können wir nicht stemmen", prophezeite sie. Denn zusätzlich zu den Geldleistungen brauche es Integrationsmaßnahmen wie Deutschkurse – und hier stoße man jetzt schon an die Grenzen. Das gilt für Meinl-Reisiniger auch für die Bereiche Wohnraum und Jobs.

Wohnsitz in Bundesländern

Dagegenhalten wollen die Neos mit einer sogenannten Wohnsitzauflage. Soll heißen: Sobald Flüchtlinge mit zuerkanntem Asylstatus bzw. subsidiär Schutzberechtigte, die wegen großer Gefahr nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, nicht mehr in der Grundversorgung sind und – mangels ausreichendem Einkommens – nahtlos in die Mindestsicherung fallen, könnten sie gezwungen werden, in einem bestimmten Bundesland zu leben bzw. ihren Wohnsitz dort zu haben.

Dadurch würde die Hauptstadt insofern entlastet, als derzeit laut Meinl-Reisinger viele Menschen mit Asylstatus nach Wien gehen, da dort die Leistungen vergleichsweise hoch sind und auch in nächster Zukunft keine Kürzungen im Raum stehen. Solche hatte Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) erst am gestrigen Donnerstag erneut ausgeschlossen.

Wie die Wohnsitzauflage organisatorisch und rechtlich umsetzbar ist bzw. wo sie angewandt werden soll, müsse man sich anschauen, so die Wiener Neos-Chefin: "Ich wünsche mir aber jedenfalls eine ernste Diskussion darüber", appellierte sie an Bund und Länder. Meinl-Reisinger verwies außerdem auf eine kürzliche EuGH-Entscheidung.

In dem Fall ging es um zwei Syrer, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben und als subsidiär Schutzberechtigte geführt werden. Für diese Gruppe gibt die Behörde den Wohnsitz vor. Dies kann – trotz der grundsätzlichen Wahlfreiheit des Wohnsitzes und der Reisefreiheit – gerechtfertigt sein, so der EuGH. Nämlich dann, wenn diese Maßnahme der Integration dienlich ist. Ob dies im Fall der beiden Syrer der Fall ist, muss nun das deutsche Bundesverwaltungsgericht prüfen.

Die Flüchtlingsdebatte wird jedenfalls ein inhaltliches Schwerpunktthema in der zweitägigen Parteiklausur sein, für die sich die Wiener Pinken ab heute, Freitag, ins Sporthotel Semmering zurückziehen. Landespartei, Rathausklub, Bezirksräte – insgesamt rund 80 Leute – wollen hier die strategischen Weichenstellungen für die kommenden Monate vornehmen und zugleich Bilanz über die ersten 100 Arbeitstage als Wiener Oppositionspartei ziehen. Außerdem sollen neue Möglichkeiten zwecks Einbindung der Bürger in die Parteiarbeit ausgetüftelt werden. (APA, 11.3.2016)