Wien/Klagenfurt – Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat am Donnerstagabend erklärt, dass es nach dem am Freitag ablaufenden Kärntner Angebot zum Rückkauf von Heta-Anleihen kein zweites Angebot geben werde. Wenn dieses Angebot scheitere, komme die Finanzmarktaufsicht (FMA) ins Spiel.

Die FMA als Abwicklungsbehörde wird dann ihren behördlichen Schuldenschnitt verfügen. Und dieser Haircut werde "viel dramatischer" sein als im jetzigen Abfindungsangebot, schon allein weil die FMA den Kärntner Beitrag zur Abfindungssumme nicht berücksichtige und sich an Abbauerlösen der Bad Bank Heta orientiere.

Kein Verständnis für lange Prozesse

Kein Verständnis hat Schelling, wenn internationale Investoren sagten, es sei ihnen lieber, 15 Jahre lang um 100 Prozent zu prozessieren. Und kein Verständnis kann er für die Lock-up-Vereinbarung eines großen Gläubigerpools aufbringen. Die Mitglieder des Pools verweigern konzertiert die Annahme des Rückkaufangebots. Schelling glaubt, dass diese Vereinbarung ein Fall für die Wettbewerbsbehörde werden kann.

Ein "Präzedenzfall" werde die Causa Heta sicher nicht, sagte Schelling. Zumal seit 2007 auch keine neuen Haftungen mehr für Banken vergeben werden dürfen.

Kärnten werde nicht insolvent, sagte Schelling bei einer Veranstaltung auf Fragen, ob das Bundesland pleitegeht, wenn die Deadline für das Rückkaufangebot verstreicht. Wie hoch der Schaden für die Gläubiger dann sein wird, werde am Schluss – nach der Heta-Abwicklung – feststehen. (APA, 10.3.2016)