Wien – Die Entscheidung des Deutschen Presserats zur Nationalitätennennung bei Straftaten hat die Diskussion darüber nicht beendet. Wie bisher sollen Journalisten nur dann Angaben zu Herkunft oder Religion von Straftätern oder Verdächtigen machen, wenn es einen "begründeten Sachbezug" zur Tat gibt. Das Plenum des Deutschen Presserates lehnte es ab, die entsprechende Richtlinie im Pressekodex zu ändern.

Ermessensspielraum bei Journalisten

In Österreich stellt die bloße Nennung der Herkunft keinen Ethikverstoß dar, wie es beim Österreichischen Presserat heißt. Allerdings empfiehlt das Selbstkontrollorgan der heimischen Printmedien einen sorgsamen Umgang. "Die Journalisten sollen selbst entscheiden und überlegen, ob die Angabe Herkunft für das Verständnis des Lesers entscheidend und relevant ist", erklärte Presserats-Geschäftsführer Alexander Warzilek. Medien und Journalisten sollen hier einen "Ermessensspielraum" haben. Wegen der Nennung allein gibt es keine Rüge des Presserats.

Beifall und Bedauern

In Deutschland reichen die Reaktionen auf die Entscheidung dortigen Presserats unterdessen von Verärgerung über Bedauern bis hin zu Beifall. Ein Ende der Debatte ist nicht in Sicht. Helge Matthiesen, Chefredakteur des "General-Anzeigers" aus Bonn, kritisierte den Presserat: "Die Richtlinie ist antiquiert. Ich weiß nicht, was das soll. Der Presserat hat sich einer Lösung verweigert. Die Redaktionen müssen klarere Hinweise bekommen, wie einzelne Fälle zu beurteilen sind." Er sei weiterhin dafür, die Richtlinie möglichst bald zu überarbeiten. Andernfalls drohe ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Medien bestimmte Informationen nicht nennen dürften und man gleichzeitig im Internet und auf Facebook lesen könne, woher die Täter stammten, sagte Matthiesen zur Deutschen Presse-Agentur.

"Aus der Zeit gefallene Richtlinie"

Christian Lindner, Chefredakteur der "Rhein-Zeitung" aus Koblenz, bedauerte die Entscheidung und kündigte eigene Empfehlungen für seine Redaktion an, "die hilfreicher sein werden als die aus der Zeit gefallene Richtlinie". Rolf Seelheim, Chefredakteur der "Nordwest-Zeitung" in Oldenburg, sieht das ähnlich. Er schließe nicht aus, dass seine Zeitung die Empfehlungen der "Rhein-Zeitung" übernehmen werde. Mit der bisherigen Praxis mache man sich unglaubwürdig. "Man sollte die Intelligenz des Publikums nicht unterschätzen", sagte er. "Etwas hat die Diskussion aber schon gebracht: Dass die breite Öffentlichkeit die Argumente erstmals zur Kenntnis nimmt."

Die "Sächsische Zeitung" aus Dresden erwägt, die Herkunft von Straftätern in der Berichterstattung künftig generell anzugeben, egal, ob es sich dabei um Deutsche handelt oder um Ausländer. Chefredakteur Uwe Vetterick kündigte an, darüber mit der Redaktion zu diskutieren, nachdem die Entscheidung des Presserats nun gefallen ist.

"Bild"-Chefredakteurin Tanit Koch bekräftigte nach der Presseratsentscheidung ihre Kritik an der Richtlinie in den ARD-"Tagesthemen": Dahinter stecke eine Art Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung, mit gewissen Fakten nicht umgehen zu können. "Und wir halten das für falsch, weil die Menschen merken, wenn ihnen etwas verschwiegen wird, und sie dann mit Misstrauen reagieren. Und dieses Misstrauen ist brandgefährlich."

Nach wie vor tragfähig

Peter Pauls, Chefredakteur des "Kölner Stadtanzeigers", ist indes für die Beibehaltung der Richtlinie: "Wir sind der Meinung, dass wir damit sehr gut leben können, wenn man die Richtlinie so interpretiert, wie wir es zu Silvester getan haben", sagte er mit Hinweis auf die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof: "Wir haben die Herkunft der anwesenden und mutmaßlichen Täter genannt."

Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), teilt die Einschätzung des Presserates ebenfalls: "Ich halte das genau für die richtige Entscheidung, weil die Richtlinie nach wie vor tragfähig ist", sagte er. "Das Thema darf nun aber nicht zu den Akten gelegt werden, wir müssen uns damit beschäftigen, wie die Richtlinie im Alltag gelebt wird." Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) begrüßt die Entscheidung ebenfalls. Der Schutz vor Diskriminierung sei eine wesentliche ethische Aufgabe der Redaktionen.

Bedarf an Hilfestellung

Die Diskussion im Plenum hat nach Einschätzung der DJU-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß aber gezeigt, dass es in manchen Redaktionen Bedarf an Hilfestellung bei der Auslegung der Richtlinie gebe. Der Presserat werde den Redaktionen jede erdenkliche Hilfestellung geben, kündigte dessen Geschäftsführer Lutz Tillmanns an. Gedacht sei unter anderem an einen Leitfaden mit Kriterien für Entscheidungen im Redaktionsalltag.

Dirk Platte, Justiziar beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), begrüßte diese Ankündigung. Ein Leitfaden etwa mit Beispielen aus der Spruchpraxis sei wünschenswert, um den Redaktionen die Arbeit zu erleichtern. "Dann wird sich die Diskussion auch um einiges beruhigen." Volker Lilienthal, Professor für Praxis des Qualitätsjournalismus an der Uni Hamburg, sieht das als langfristiges Projekt: Jeden Streit werde man damit nicht beenden. "Dieses Problem wird uns die ganzen nächsten Jahre begleiten, aber das müssen Journalisten auch aushalten." (APA, 10.3.2016)