Wien – Nun soll es schnell gehen mit dem Bank-Austria-Gesetz, das die Übertragung der 3.300 Mitarbeiter mit Bankpensionsanspruch ins staatliche (Pensions-)Versicherungssystem regeln soll. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat das Thema am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen auf die Tagesordnung genommen – und mit deren Stimmen auch abgesegnet.

Es geht um die Novelle zum Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Paragraf 311a hinzugefügt werden soll. Auf dessen Grundlage soll die Bank Austria (BA) die Mitarbeiter transferieren dürfen – gegen Zahlung eines "Überweisungsbetrags" von 22,8 Prozent des letzten Monatsgehalts (frühere Monate werden ans heutige Preisniveau angepasst). Die Bank hat eigentlich vor, die Mitarbeiter nach dem bestehenden Paragrafen 311 ASVG zu übertragen, gemäß dem der Überweisungsbetrag bei sieben Prozent liegt. Das neue Gesetz soll rückwirkend ab Februar beziehungsweise März gelten.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Das sehen Verfassungsjuristen problematisch – möglicherweise wird das Gesetz denn auch in Verfassungsrang erhoben. Die Idee, die Novelle im Plenum des Nationalrats per Zweidrittelmehrheit verfassungsrechtlich abzusichern, wurde jedenfalls im Sozialausschuss von den Sozialsprechern Josef Muchitsch (SPÖ) und August Wöginger (ÖVP) thematisiert. Die nötige Mehrheit wäre mit den Stimmen der Grünen ja vorhanden. Wöginger bestätigte im Gespräch mit dem STANDARD das Vorhaben einer verfassungsrechtlichen Absicherung, es sei aber Sache des Sozialministers, das zu verhandeln. Die Grünen argumentieren ihre Zustimmung zur Lex Bank Austria mit der Erhaltung der Arbeitsplätze.

Die Neos haben gegen die Novelle gestimmt, sie sprachen am Donnerstag in einer Aussendung von einem "Gesetzespfusch". Außerdem vertreten sie die Meinung, man mache der Bank, die Rückstellungen von 1,9 Milliarden Euro aufgelöst hat, ein "Geschenk von 800 Millionen Euro". Die BA dementiert Rechnungen wie diese regelmäßig. Sie argumentiert, dass sie im Gegenzug 1,6 Milliarden Euro für die Restrukturierung rückgestellt habe.

Fehlende Daten

In einer Besprechung vor der Sitzung des Sozialausschusses, bei der auch der Chef der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Winfried Pinggera, dabei war, wurde bekannt, dass das Datenmaterial aus der Bank Austria recht dünn ist. Die Bank hat per 4. März 3.068 Personen bei der PVA angemeldet – nach Geschlecht wurde dabei aber angeblich nicht differenziert, was angesichts des unterschiedlichen Antrittsalters nicht ganz unbedeutend wäre. Bekanntgegeben worden seien nur Jahrgang und Letzteinkommen der bei der PVA angemeldeten Mitarbeiter.

Unbekannt sei demnach auch, wie viele der BA-Mitarbeiter vor ihrer Anstellung in dem Institut im ASVG-System versichert gewesen sind und (quasi in die Gegenrichtung zum jetzigen Plan) zum Satz von sieben Prozent vom staatlichen ins Bank-Austria-System transferiert wurden.

Nicht alles geändert

Im "alten" Paragrafen 311 (der sich auf Fälle bezieht, in denen jemand "aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausscheidet", was bei der BA laut Sozialministerium eben nicht der Fall ist) soll der Übertragungsbetrag übrigens bei sieben Prozent bleiben. Alles andere käme die öffentliche Hand zu teuer, lautet die interne Argumentation – denn diese Fälle betreffen in erster Linie den Wechsel von Beamten ins ASVG-System. (Renate Graber, 10.3.2016)