Wien – Richterin Martina Krainz verhehlt schon zu Beginn der Verhandlung gegen Heinrich S. nicht, dass sie Verständnis für sein Motiv hat. "Sie waren also in der Ambulanz, da war Ihnen sicher ein bisschen fad beim Warten, und dann sind Sie grantig geworden", vermutet sie, warum der 58-Jährige im Spital einen Security-Mitarbeiter mit Pfefferspray attackiert und sich gegen die Polizei gewehrt haben soll.

"Haben Sie einen Überblick über Ihre Vorstrafen?", fragt die Richterin den Angeklagten. Der gibt sich fatalistisch: "Mit der jetzt sind es 23." Er bekennt sich teilschuldig, den Sicherheitsmann habe er tatsächlich eingesprüht, die Polizisten aber nicht angegriffen. Im Gegenteil, die Beamten hätten im Warteraum seinen Kopf mehrmals gegen den Boden geschlagen.

Pfefferspray trotz Waffenverbots

"Warum haben Sie überhaupt trotz Waffenverbots einen Pfefferspray?", will Krainz von dem Besachwalteten wissen. "Den habe ich davor im Bus gefunden. Ich wusste nicht, dass der unter das Waffenverbot fällt." – "Was soll er sonst sein? Ein Kochzubehör?"

Der von Katrin Ehrbar Verteidigte sagt auch, er habe an dem Abend Tabletten und Alkohol konsumiert, sei aber klar im Kopf gewesen. Um zwei Uhr morgens kam er mit einer Handverletzung in die Ambulanz. Wohin auch sonst, selbst Gruppenpraxen hätten um diese Uhrzeit nicht mehr offen.

Mindestens eine Stunde hättte er warten müssen, nach einer Viertelstunde beschwerte er sich bei einem Pfleger, der sich bedroht fühlte und die Sicherheitskraft rief.

Der sagt als Zeuge, S. sei zunächst normal gewesen, habe ihm dann aber den Mittelfinger gezeigt. Er habe ihn daraufhin ermahnt, sich zu benehmen, damit sei die Situation für ihn erledigt gewesen. Er drehte sich weg, hörte ein Geräusch, sah wieder Richtung Angeklagtem und hatte den Pfefferspray im Gesicht.

Stichbewegungen mit Messer

Anschließend habe der Mann noch ein Messer gezogen und Stichbewegungen angedeutet, woraufhin er die Polizei alarmiert habe. Interessanterweise schildert er, dass S. bei deren Eintreffen wieder normal gewesen sei und dennoch an der Wand fixiert wurde.

Der Auftritt des Pflegers gerät launig. Da die vorangegangenen Verhandlungen den Prozessbeginn um mehr als eine Stunde verspätet haben, empfängt ihn Krainz mit "Ich muss mich für die Verspätung entschuldigen". – "Kein Problem." – "Wobei, andererseits, ich habe auch schon so lange im Spital warten müssen, also nehme ich das wieder zurück", amüsiert sich die Richterin.

Vom Vorfall hat der Krankenhausangestellte nur einen Teil beobachtet, er schildert aber, dass der Angeklagte erst an der Wand und danach tatsächlich auf dem Boden fixiert worden ist.

Polizisten Pfefferspray aus Tasche gezogen

Einer der bei der Festnahme anwesenden Polizisten erzählt dann, S. habe sich in der Polizeiinspektion bei der Leibesvisitation unwillig gezeigt. Wobei Erstaunliches passiert sein soll: Zwei Beamte hätten den Angeklagten an der Wand fixiert, dennoch schaffte es dieser, dem Zeugen seinen Pfefferspray zu entwenden. Der hing in einer mit Druckknopf verschlossenen Tasche an seinem Gürtel. Er sei auch am Kopf getroffen worden, sodass seine Brille weggeflogen sei.

Auf ein Urteil wird S. noch länger warten müssen – Krainz will noch weitere Polizisten zur Klärung hören und vertagt. (Michael Möseneder, 9.3.2016)