Wien – Das Innenministerium hat gegen Richard Lugner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Grund dafür ist die Verteilung von Gratiskinokarten für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen. Einen entsprechenden Bericht des TV-Senders ATV hat der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, auf Anfrage der APA bestätigt.

Wie Stein erläuterte, geht es um die Frage, ob die Verteilung von Gratiskinokarten im Unterstützungsverfahren für die Bundespräsidentenwahl eine strafbare Handlung ist oder nicht. Dazu sind die Rechtsmeinungen von Experten zuletzt auseinandergegangen. "Wir sind uns nicht sicher, ob das geschilderte Verhalten eine strafbare Handlung darstellt", ergänzt Stein im Gespräch mit dem STANDARD, "wir sind keine Strafrechtsexperten." Deswegen soll die Rechtslage auf diesem Weg geklärt werden.

Der Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) bedroht die Bestechung bei einer Wahl mit bis zu einem Jahr Haftstrafe. Die Frage ist aber nun, ob dies auch für das Verfahren zum Sammeln von Unterstützungserklärungen gilt. Lugner muss, um bei der Hofburg-Wahl antreten zu können, bis 18. März 6.000 Unterschriften sammeln. Zuletzt zeigte er sich skeptisch, dieses Ziel zu erreichen. (APA, red, 7.3.2016)