Wien – Das Lied "Bad Day" der US-amerikanischen Band R.E.M. kennt Friedrich P. wohl nicht, bei der Polizei hat er im Oktober den Titel dennoch gebraucht. "Es war ein sehr schlechter Tag" hatte er damals den Beamten erklärt, daher habe er einen Tobsuchtsanfall erlitten. Der ihn nun mit einer Anklage wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Richter Stefan Romstorfer gebracht hat.

Irgendwie muss man Mitleid mit dem 44-jährigen Angeklagten haben. Nach einer Verletzung ist er seit Jahren arbeitslos, ist an sich trockener Alkoholiker, leidet an Depressionen und lebt in einem Männerwohnheim. Um einen Job bemüht er sich durchaus, verrät er dem Richter, als Parksheriff habe er sich bei der Gemeinde beworben.

Mitbewohner ins Gesicht geschlagen

Am Abend des 6. Oktobers soll er in seinem Heim gewütet haben: Ein Mitbewohner bekam zwei Faustschläge, die zu einer blutenden Lippe führten, er zerstörte Tische und Blumentöpfe, und schließlich soll er auch noch die Polizistinnen und Polizisten mit einem kleinen Klappmesser bedroht und eine Bierdose nach ihnen geworfen haben.

Zunächst bekennt sich der Unbescholtene nicht schuldig. "Ich weiß einfach von nichts mehr", sagt er. "Na hören Sie, es gibt mehrere Zeugenaussagen, die die Vorfälle beschreiben. Können Sie es ausschließen, dass es so war?" "Nein, das nicht. Teilweise schuldig?", probiert es der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte weiter.

"Ich habe einen Filmriss gehabt", entschuldigt sich P., und gesteht schließlich mit den Worten "es wird schon so gewesen sein, die Leute lügen sicher nicht" seine Schuld doch ein.

Vier oder fünf Bier getrunken

Vier oder fünf Bier habe er an diesem Tag getrunken, der Auslöser für den Rückfall sei die Nachricht gewesen, dass seine Mutter an Lungenkrebs erkrankt sei. "Von der Hausmeisterin, die Mutter wollte mich nicht einmal sehen." Auf diesem Weg erfuhr er auch, "dass die Mutter gesagt hat, sie will nicht einmal, dass ich zum Begräbnis komme".

An die Vorfälle im Heim kann er sich nicht mehr erinnern, er sieht einen möglichen Zusammenhang mit den verschriebenen Psychopharmaka. Bei seinem Opfer entschuldigt er sich. Der Mann sagt ebenso wie die Polizisten aus, dass P. einen schwer gezeichneten Eindruck gemacht hätte. Auch eine Mitarbeiterin der Einrichtung sagt: "Ich kennen den Friedrich schon lange, ich habe ihn noch nie so gesehen."

Romstorfer glaubt das schließlich und verurteilt P. wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nicht rechtskräftig zu zwei Monaten bedingter Haft. Der Angeklagte ist geknickt, bis ihm der Richter erklärt, dass die Vorstrafe nicht im Strafregister aufscheine. "Heißt das, ich kann mich immer noch bei der Gemeinde bewerben?", horcht P. auf, ehe er sich bedankt und den Saal verlässt. (Michael Möseneder, 9.3.2016)