Das Arbeits- und Sozialgericht Wels hat eine Grundsatzentscheidung in einem Musterprozess im Zusammenhang mit Krankenstandsmissbrauch gefällt. Skiausflug, Kutschenfahrt und ein Weihnachtsmarkt gehen bei psychischen Problemen nicht und schon gar nicht, wenn sie vorgetäuscht sind, berichtete die Wirtschaftskammer Oberösterreich.

In dem Rechtsstreit ging es um die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens, die in der Weihnachtszeit, dem umsatzstärksten und arbeitsintensivsten Abschnitt des gesamten Jahres, einen kurzfristigen Urlaubsantrag stellte. Ihr Dienstgeber lehnte ihn aufgrund der betrieblichen Erfordernisse ab. Daraufhin ging die Frau in Krankenstand. Laut Diagnose litt sie unter psychischen Problemen, die allerdings – wie das Gericht später herausfand – vorgetäuscht waren.

Dokumente aus sozialen Netzwerken

Damit nicht genug, machte sie über ein soziales Netzwerk zum Ärger des Chefs und der Kollegen öffentlich, wie ihre Therapie aussah: Skiausflug, Rodelpartie, Kutschenfahrt und Weihnachtsmarktbesuch. Das hatte eine fristlose Entlassung zur Folge, die sie aber vor Gericht bekämpfte.

Nach einem Verfahren, das sich über 18 Monate hinzog, weil unter anderem zahlreiche Zeugen befragt wurden, bestätigte dieses die Entlassung und fällte dabei auch eine Grundsatzentscheidung. Demnach darf sich ein Dienstnehmer, der gewisse Symptome im Rahmen der Behandlung vortäuscht, nicht auf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit verlassen. Weiters ist ein Krankenstand aufgrund einer psychischen Erkrankung kein Freibrief für ein uneingeschränktes Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit.

Krank wegen Psyche

Die Wirtschaftskammer verweist darauf, dass es 2014 in Oberösterreich 15.700 Krankenstände wegen psychischer Probleme gegeben habe. Die Dauer beträgt im Durchschnitt 38 Tage, in Summe rund 600.000. Grundsätzlich müssten psychische Erkrankungen sehr ernst genommen werden, betont Erhard Prugger, der die Wirtschaftskammer im Vorstand der Gebietskrankenkasse vertritt.

Er mutmaßt aber, es könnte zuweilen auch "Trittbrettfahrer" geben. Die Symptome seien schwer zu überprüfen und Ärzte hätten es bei dieser Diagnose nicht leicht. Er tritt dafür ein, dass Patienten auch in ihrem Sinne schneller zu einem Facharzt überwiesen werden. Denn es könne nicht sein, dass es fünf Jahre dauere, bis sie eine wirkungsvolle Behandlung bekommen. (APA, 7.3.2016)