In der Schweiz droht vom 1. Oktober an kriminellen Ausländern nach Verbüßung ihrer Strafe die langjährige Ausweisung. Das hat die Regierung in Bern am Freitag beschlossen. Damit wird das Ergebnis der Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag umgesetzt.

Das mit 58,9 Prozent deutliche "Nein" der Eidgenossen zur "Durchsetzungsinitiative" der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) hatte zwar die automatische und ausnahmslose Ausweisung verhindert. Zugleich hatte es den Weg für eine abgemilderte Änderung im Ausländerrecht freigemacht. Demnach können Richter in Ausnahmefällen aufgrund einer Härtefallklausel von der Ausweisung absehen. (APA, 4.3.2016)