Viele Flüchtlinge kennen die deutsche Rechtslage nicht und werden so durch Filesharing zu Empfängern oder Auslösern von Abmahnschreiben.

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Wer in Deutschland einen drahtlosen Internetzugang für andere öffnet, muss in vielen Fällen auch für deren Missetaten geradestehen. Das umstrittene Konzept der "Störerhaftung" ist ein Grund, warum vielerorts die Dichte an kostenlosen WLAN-Hotspots in der Bundesrepublik überschaubar ist.

Durch den verstärkten Zustrom von Flüchtlingen ergeben sich hier nun neue Problematiken. Die Neuankömmlinge werden vermehrt zum Geschäft für Abmahn-Anwälte, berichtet c't.

Unterschiedliche Rechtslagen

Ursache für Abmahnungen, die dieser Tage an Menschen ergehen, die ihr WLAN geöffnet haben, dürfte die unterschiedliche Rechtslage der Herkunftsländer sein. In ihrer einstigen Heimat konnten die Schutzsuchenden oftmals urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, ohne strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Nicht so allerdings in Deutschland, wo vor einiger Zeit eine Anwaltskanzlei sogar wegen Streamings von Videos auf der Pornoseite Redtube massenhaft Abmahnungen verschickte – was allerdings zum Bumerang wurde.

c't schreibt etwa über den Fall von Mohamad S., ein geflohener Syrer und Filmfreund. Er kam im August 2015 nach Deutschland und ist mittlerweile in der Nähe von Hannover ansässig. Ein Nachbar ermöglichte ihm Zugriff auf sein WLAN, den S. unter anderem dafür nutzte, sich den Film "Margos Spuren" via Bittorrent herunterzuladen. Ein Verhalten, das für ihn in Syrien sanktionslos geblieben wäre. Dem Nachbarn brockte dies als Anschlussinhaber allerdings ein Abmahnschreiben mit einer Forderung von 815 Euro, davon 600 Euro als Schadenersatz für den Rechteinhaber, ein.

Manche Anwälte zeigen Kulanz

Berichtet wird von mehreren Fällen dieser Art. Bei einigen Kanzleien, die sich mit mit ihren Mahnbriefen bereits einen zweifelhaften Ruf erarbeitet haben, dürfte demnach Hochkonjunktur herrschen. Im Falle von S. kam das Schreiben vom Büro Waldorf-Frommer. Dort erklärte man, im Vorfeld nicht zu wissen, wen eine solche Abmahnung treffe. In Härtefällen seien allerdings Milderungen, Teilzahlungen oder ein Erlass der Forderungen möglich. Flüchtlinge haben in der Regel nicht die monetären Ressourcen, um Forderungen über hunderte Euros zu begleichen.

Empfehlungen

Die c't empfiehlt, dass Bürger, die Flüchtlingen Internetzugang ermöglichen, diese über die Rechtslage aufklären. Die grobe Empfehlung lautet: Bittorrent oder darauf basierende Streamingtools wie Popcorn Time sind zu meiden, weil der Nutzer hier nicht nur Downloads durchführt, sondern gleichzeitig auch zum Uploader wird. Das läuft in Konflikt mit der Gesetzeslage, die die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten untersagt – was schließlich zu den Abmahnungen führt.

Lage in Österreich

In Österreich sieht die Rechtslage etwas anders aus. Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material sind hierzulande legal, wenn sie nur privaten Zwecken dienen, keine Weitergabe erfolgt und die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Die Weiterverbreitung, darunter fallen auch P2P-Uploads wie bei Bittorrent, steht jedoch unter Strafe.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es allerdings keine pauschale Störerhaftung. Ein Anschlussinhaber kann nur dann abgestraft werden, wenn das illegale Filesharing des jeweiligen Internetnutzers in seiner Kenntnis liegt und er keine Maßnahmen zur Unterbindung gesetzt hat. Er ist allerdings verpflichtet, bei der Aufklärung etwaiger strafbarer Handlungen mitzuwirken. (gpi, 04.03.2016)