Wien – Erst seit zwei Tagen in Kraft, wird das neue Bestbieterprinzip bald wieder novelliert. Das dahinterstehende Gesetz, das Bundesvergabegesetz (BVergG), muss nämlich bis April an eine neue EU-Richtlinie angepasst werden. Wegen der schwierigen politischen Verhandlungen wird sich das aber nicht ausgehen, sagte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) im Verfassungsausschuss des Parlaments.

Er hofft, bis zum Sommer einen mit den Ländern akkordierten Ministerialentwurf vorlegen zu können. Eine beschlussreife Gesetzesvorlage könnte dann im Herbst da sein. Ostermayer geht nach Angaben vom Donnerstag nicht davon aus, dass die EU deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleitet.

Das alte neue Bundesvergabegesetz ist erst seit 1. März in Kraft. Es schreibt für öffentliche Aufträge statt des Billigst- das Bestbieterprinzip vor. Subvergaben sind nun transparenter. Damit soll Scheinfirmen der Garaus gemacht und Sozial- und Lohndumping hintangehalten werden. Außerdem soll sich die Bauqualität verbessern. Mit der neuerlichen Novelle soll das Bestbieterprinzip auch auf andere Branchen als den Bausektor ausgeweitet werden.

Ein weiteres Thema im Verfassungsausschuss war das Bargeld. Die FPÖ will ja das Recht auf Cash in der Verfassung verankern, ein entsprechender blauer Antrag wurde aber mit Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. SPÖ und ÖVP wiesen heute auf den – unverbindlichen – Entschließungsantrag hin, den der Nationalrat im Februar auf den Weg gebracht hat. (APA, 3.3.2016)