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Das Bestreben der Bank Austria, die Kosten für ihre hohen Mitarbeiterpensionen durch die Nutzung eines wenig bekannten Gesetzes dem Steuerzahler umzuhängen, mag vielen als Skandal erscheinen. Aber die Art und Weise, wie die Bundesregierung mit diesem Problem umgeht, ist ein noch viel größerer Skandal.

Weil SPÖ und ÖVP das Ergebnis eines schlecht geschriebenen Gesetzes nicht gefällt, wollen sie es einfach ändern – nicht etwa nur für zukünftige Fälle, was unproblematisch wäre, sondern für einen laufenden. Dass die Betroffene eine Großbank und noch dazu eine im ausländischen Besitz ist, macht das Ganze noch viel attraktiver.

Allerdings ist die Vorgangsweise, die Sozialminister Alois Stöger am Donnerstag angekündigt hat, nicht nur ein grober Verstoß gegen die Prinzipien des Rechtsstaats, sondern höchstwahrscheinlich auch verfassungswidrig.

Eingriff ins Eigentumsrecht

Die Verfassung garantiert das Recht auf Eigentum – und auch das Recht, auf dieses Recht vertrauen zu dürfen. Dazu zählen auch für Großkonzerne günstige gesetzliche Regelungen. Per Gesetzesänderung in dieses Recht einzugreifen ist in Wladimir Putins Russland gang und gäbe, ebenso in Viktor Orbáns Ungarn. Das ist die Politik einer willkürlich regierten Bananenrepublik.

In Österreich werden solche Versuche üblicherweise vom Verfassungsgerichtshof abgeschmettert. Das musste die Republik zuletzt bei der von Ex-Finanzminister Michael Spindelegger angestrebten Enteignung gewisser Hypo-Anleihenbesitzer erleben.

Das weiß wohl auch Stöger, oder zumindest wissen das die Juristen im Sozialministerium. Aber offenbar nimmt der neue Sozialminister – mit Rückendeckung von Finanzminister Hans Jörg Schelling – eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht, die den Staat noch viel Geld kosten wird, in Kauf, um sich jetzt in der Öffentlichkeit als unerschrockener Kämpfer gegen böse Banken zu zeigen. Wahrscheinlich geht es auch darum, seinen Vorgänger Rudolf Hundstorfer im Präsidentschaftswahlkampf vor Anwürfen durch die Opposition zu schützen.

Gilt das Gesetz – oder nicht?

Die Argumentation des Sozialministers im Ö1-"Morgenjournal" ist hanebüchen. Er behauptet, das Gesetz, das die Übertragung von Betriebspensionen auf das ASVG zu günstigen Konditionen erlaubt, sei auf den Fall der Bank Austria gar nicht anwendbar. Aber dann würde er ja keine Gesetzesänderung benötigen, sondern könnte den Fall ruhig vor den Gerichten ausfechten.

Aber dieses Risiko will die Regierung nicht eingehen, denn sie weiß selbst, dass das zugrunde liegende Gesetz schlampig geschrieben wurde – und von den Juristen der Bank Austria wahrscheinlich richtig ausgelegt wird.

Reparatur stellt die Bank schlechter

Darüber hinaus würde die von Stöger angekündigte Reparatur die Bank Austria noch schlechter stellen als andere Arbeitgeber. Denn sie müsste demnach statt des derzeit vorgesehenen Betrags von sieben Prozent des Letztgehalts auf die gesamte übertragene Lohnsumme die vollen 22,8 Prozent des ASVG bezahlen. Doch übertragen werden zum Großteil alte und niedrigere Gehälter, die nicht mit dem jetzigen Beitragssatz belastet werden dürften.

Statt einer Anlassgesetzgebung hätte sich die Regierung mit der Bank Austria an einen Tisch setzen und einen finanziellen Kompromiss aushandeln müssen, der beide Seiten mehr kosten würde als erhofft, aber ihnen auch die Kosten eines Rechtsstreits erspart. Doch mit einer schon als Bösewicht gebrandmarkten Bank zu verhandeln sieht in der Öffentlichkeit nicht gut aus.

Deshalb opfert die Regierung die Rechtsstaatlichkeit und riskiert eine weitere Ohrfeige vor dem Verfassungsgerichtshof. Hauptsache, sie erhält jetzt einmal etwas Applaus. (Eric Frey, 3.3.2016)