Wien – Der Entwurf für das "Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter" war eine der Agenden in der am Mittwoch (2.3.) im Parlament anberaumten Sitzung des Kulturausschusses. Das neue Kulturgüterrückgabegesetz verlangt etwa vom Kunsthandel Aufzeichnungen zu führen.

Wie der STANDARD berichtete, deckt sich die im Entwurf ursprünglich vorgesehene und an der für Finanzverfahren gültigen Bundesabgabenordnung orientierten Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren jedoch nicht mit dem in der EU-Richtlinie verankerten Rückgabeanspruch von 30 Jahren.

Ein Zeitraum, den der Entwurf zum neuen deutschen Kulturgutschutzgesetz oder das Schweizer Kulturgütertransfergesetz berücksichtigt. Im Ausschuss wurde nun eine Anpassung der Frist auf drei Jahrzehnte beschlossen.

Zu den vom Grünen-Kultursprecher im Vorfeld kritisierten Punkten gehörte die unpräzise Formulierung betreffend Ausfuhrbewilligungen. Denn relevant sei explizit jene aus dem Herkunftsstaat des Kulturgutes. Auch dies wurde nun geändert und gilt es damit sämtliche "Grenzübertritte" über Bewilligungen zu dokumentieren.

Die Plenarsitzung zu dem noch heuer zur Verabschiedung kommenden Gesetzt findet am 16./17. März statt. (Olga Kronsteiner)