Wien – Im Streit um die Übertragung von 3.300 Bank Austria Mitarbeitern von der hauseigenen Sozialversicherung in das staatliche ASVG-Pensionssystem wird es ziemlich sicher zu einem neuen Gesetz kommen. Der von der Bank Austria ins Auge gefasste Paragraf – der eine für sie günstige Übertragung erlaubt – sei nicht anwendbar, bekräftigte das Sozialministerium am Mittwoch laut dem "Ö1-Mittagsjournal".

Sowohl das Sozialministerium als auch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lassen keine Zweifel daran, dass es ein neues Gesetz geben werde. Man werde zügig, aber ohne Zeitdruck an einer angemessenen gesetzlichen Regelung arbeiten, hieß es laut dem Beitrag aus dem Sozialministerium. Das Zauberwort dabei heiße "Beitragswahrheit". Das schließe aus, dass die Bank ihre Pensionsleistungen um "wohlfeile" 7 Prozent loswerde. Der Maßstab für die Übernahme seien vielmehr die 22,8 Prozent Beitragssatz, die im ASVG für alle gelten.

Neubewertung nötig

Wenn es ein neues Gesetz geben sollte, wäre die Situation neu zu bewerten, sagte der neue Bank-Austria-Chef Robert Zadrazil im Ö1-Interview.

Durch die Auflösung der Pensionsrückstellungen per Jahresende 2015 in Höhe von 1,9 Mrd. Euro sind wie berichtet auch Haftungen der Stadt Wien für die Bank in derselben Höhe aufgelöst worden.

Über die Umsetzung eines neuen Gesetzes müssten sich die Legisten im Ministerium aber erst klar werden, hieß es weiter. Die einfachste Lösung wäre, die 22,8 Prozent vom Letztbezug zu berechnen. Dann wäre etwa das Dreifache von dem zu überweisen, wovon die Bank Austria bisher ausgehe.

Andernfalls müsste die PVA sich durch die Gehaltsverläufe aller betroffenen 3.300 Bank Austria-Mitarbeiter wühlen und die für jeden Einzelnen errechneten Beträge vorschreiben. In der PVA tendiere man eher zur "unbürokratischen Lösung", hieß es im Radiobeitrag.

Der Forderung der FPÖ, die Anmeldung der Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse sofort für nichtig zu erklären, werde nicht nachgekommen werden. (APA, 2.3.2016)