Keine eigene Sozialversicherung mehr: Bank-Austria-Mitarbeiter sind künftig bei der Gebietskrankenkasse angemeldet.

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Wien – Die Bank Austria hat ihre hauseigene Sozialversicherung mit dem gestrigen 29. Februar beendet und die davon betroffenen 3.300 Mitarbeiter bei den Gebietskrankenkassen angemeldet. Damit werden sie dort auch pensionsberechtigt. "Die Überweisung der Pensionsanwartschaften (für die Vordienstzeiten) wird auf Grundlage der gesetzlichen Regelung erfolgen", heißt es dazu in einer Stellungnahme der Bank.

Damit lässt sich die Bank offensichtlich noch einen Verhandlungsspielraum für die Abgeltung der künftigen Pensionsleistungen aus dem ASVG offen. Bisher pochte das Institut darauf, wie im Gesetz festgehalten, sieben Prozent des Letztgehaltes pro Versicherungsmonat an die ASVG zu überweisen. Kritiker bezweifeln die Anwendbarkeit dieses Paragrafen auf den konkreten Fall. Heftigen Widerstand gibt es aus dem Sozialministerium, der Pensionsversicherungsanstalt und der Politik.

Der Sozialminister hatte davon gesprochen, dass ein Übertrag so vieler Mitarbeiter ins ASVG nur mit einer gesetzlichen Begleitung möglich sei, auch von einer Anpassung des ASVG-Gesetzes aus diesem Anlass war die Rede. Aktuell müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 22,8 Prozent des laufenden Gehalts für die Pension einzahlen. Kritiker des Deals verlangen einen höheren Beitrag der Bank Austria.

Die UniCredit-Tochter leistet außerdem Ausgleichszahlungen an ihre Mitarbeiter, weil die Leistungen aus der Krankenversicherung in einigen Punkten niedriger ausfallen, als jene der Bank-Austria-Sozialversicherung und weil die Pension grundsätzlich etwas niedriger ausfällt, weil in der Bank Austria nur die besten 18 Jahre für die Berechnung herangezogen wurden und nicht die Lebensarbeitszeit. Die Überweisungen dieser Ausgleichszahlungen "werden plangemäß im Laufe des März 2016 gestartet", so die Bank. (APA, 1.3, 2016)