Vermieter werden angeschrieben und auf ihre steuerlichen Verpflichtungen hingewiesen.

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Die Stadt Wien macht nun ernst mit ihrer Absicht, private Vermietungen über Plattformen wie Airbnb, Wimdu etc. stärker zu regulieren – und zwar mit einer "Info-Offensive". Wie der ORF Wien berichtet, müssen die privaten Unterkunft-Vermittler künftig der Stadt melden, wer bei ihnen Unterkünfte zur Vermietung anbietet. Diese Privatvermieter sollen dann laut Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) "darauf aufmerksam gemacht werden, was sie an Steuern entrichten müssen".

Ein Beispiel sei etwa die Ortstaxe, die pro Nächtigung an die jeweilige Gemeinde zu entrichten ist. Brauner glaubt, dass der Stadt durch die nicht bezahlten Ortstaxen hunderttausende Euro an Einnahmen entgehen. (Für die Berechnung bietet die Stadt übrigens online einen "Ortstaxen-Rechner" an.)

Laut dem Bericht werden in Wien nun die entsprechenden Strafen angehoben, von bisher lediglich 420 auf bis zu 2.100 Euro. Auch Schwerpunktaktionen der zuständigen Magistratsabteilung 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) soll es geben. Kontrolleure, die an Wohnungstüren klingeln, wird es aber nicht geben.

Gewerbeberechtigung, Eigentümer-Zustimmung

Andere Städte wie Berlin oder New York haben das Geschäft von Privatvermietern mittlerweile sehr stark reguliert und arbeiten dort teilweise auch mit Verboten ("Zweckentfremdungsverbot"). In Österreich muss bei der gewerblichen Nutzung einer Wohnung (eben als Hotel) ohnehin eine Gewerbeberechtigung angefordert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn mehrere Wohnungen von einem Vermieter vermietet werden, oder wenn es Angestellte gibt.

Wer seine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht außerdem die Zustimmung aller übrigen Miteigentümer – der Grund, warum sehr viele Wiener Airbnb-Angebote eigentlich illegal sein dürften. Pferdefuß ist bisher aber die schwierige Rechtsdurchsetzung für Miteigentümer, die ihre Zustimmung nicht erteilt haben.

Gemeindewohnungen: Untervermietung verboten

Wer Hauptmieter einer Wohnung ist, darf diese nur mit Zustimmung des Vermieters weitervermieten, und nur für die Zeit eigener Abwesenheit, die ein halbes Jahr nicht überschreiten darf. Andernfalls droht die Kündigung. Von den als "Untermieter" zu bezeichnenden Urlaubern darf nicht mehr Geld verlangt werden, als man selbst an Miete zahlt.

Die Untervermietung von Wiener Gemeindewohnungen ist ohnehin generell verboten, darauf weist die Stadt Wien im Zusammenhang mit Airbnb auch immer wieder ausdrücklich hin. (mapu, 27.2.2016)