Der Weg für den Einsatz des umstrittenen Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern in Deutschland ist frei: Das Innenministerium in Berlin erteilte am Montag die Genehmigung zum Einsatz der Überwachungssoftware, wie ein Sprecher des Ressorts in Berlin sagte. Der vom Bundeskriminalamt entwickelte Trojaner kann insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung zum Einsatz kommen.

Bedingungen

Seine Verwendung ist aber an Bedingungen geknüpft. Die technischen Tests zu der Software seien abgeschlossen worden, auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sei an dem Verfahren beteiligt worden, sagte der Sprecher. Potenziell könne das Instrument nun jederzeit zum Einsatz kommen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft. Es müssten tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen, urteilten die Karlsruher Richter.

Zweifel

Die Grünen bezweifelten, ob der Einsatz des jetzt entwickelten Bundestrojaners mit den Vorgaben aus Karlsruhe in Einklang steht. "Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten", erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Eine Prüfung sei bisher nicht möglich gewesen, da die zuständigen Firmen den Einblick in den Quellcode verwehre. (APA, 22.2.2016)