Die Staatsanwaltschaft will Gerhard Deimek wegen eines Retweets ausliefern lassen.

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Wien – Die Staatsanwaltschaft Steyr hat beim Nationalrat die Auslieferung des FP-Abgeordneten Gerhard Deimek beantragt. Gegen den Oberösterreicher wird wegen Verhetzung ermittelt, weil er via Twitter einen islamfeindlichen Beitrag des Deutschen Akif Pirincci verbreitet hatte. Das Auslieferungsbegehren liegt der APA vor. Der Immunitätsausschuss dürfte im März darüber entscheiden.

Die Anzeige gegen Deimek stammt vom Grünen Abgeordneten Harald Walser. Er kritisierte den Tweet Deimeks vom 10. Jänner als "exemplarisches Beispiel" dafür, dass bei der FPÖ in den sozialen Netzwerken "alle Dämme gebrochen sind".

FPÖ: "Lächerlich"

Deimek hatte am 10. Jänner eine Twitter-Nachricht weitergeleitet, die wiederum auf einen islamfeindlichen Blogbeitrag des deutsch-türkischen Autors Pirincci verweist, in dem unter dem Titel "Die Freigabe des deutschen Fickviehs" von "dauergeilen Barbaren" die Rede ist, vor denen "keine Deutsche mit einer Vagina mehr sicher ist, egal wie alt". Der FP-Abgeordnete schrieb dazu: "Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber."

Deimek selbst gab dazu keine Stellungnahme ab. Die FPÖ zeigte sich über die Anzeige empört: "Den Retweet eines Retweets als Grundlage für eine Anzeige wegen Verhetzung nehmen, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten."

Ausschuss tagt wohl im März

Die Staatsanwaltschaft Steyr hat jedenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Verhetzung (§283 Abs. 1 und 4 StGB) eingeleitet und ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt. Tatsächlich weise der Beitrag (gemeint: Pirinccis Aussagen, Anm.) "stark ausländerfeindliche Formulierungen und Theorien auf", heißt es in der Mitteilung ans Parlament. Unter dem Titel "Verhetzung" strafbar macht sich seit 1. Jänner nicht nur, wer gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen hetzt, sondern auch, wer derartige Aussagen "in gutheißender oder rechtfertigender Weise" verbreitet. Für Deimek gilt die Unschuldsvermutung.

Wann sich der Immunitätsausschuss mit der Causa beschäftigt, steht noch nicht fest – es gibt noch keinen Termin, sagte Ausschuss-Obfrau Beatrix Karl (ÖVP) zur APA. Kommende Woche wäre wohl zu kurzfristig, Karl geht eher von einem Termin im März aus, was ebenso noch fristgerecht wäre. (APA, 21.2.2016)