David P. wollt Kopftücher auf hc-strache.at verkaufen. Kommende Woche steht der Tiroler deswegen vor Gericht.

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Für kommenden Donnerstag ist im Zivilverfahren gegen einen Tiroler, der sich die Domain hc-strache.at gesichert hatte, die erste Verhandlung anberaumt. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte den Mann geklagt, weil er auf seiner Seite einen Versandhandel für Kopftücher einrichten wollte.

Unterlassungsvergleich

Inzwischen soll der Tiroler laut Gericht aber einen Unterlassungsvergleich im Sinne des Klagebegehrens angeboten haben. Zunächst hatte der beklagte David P. gegenüber der APA noch davon gesprochen, dass eine allfällige Geldstrafe über Crowdfunding finanziert werden soll.

Der gesamte Streitwert liege bei 35.000 Euro, hatte P. erklärt. Der Tiroler hatte die Website, die er als Kunstprojekt bezeichnete, aufgrund einer einstweiligen Verfügung bis auf Weiteres offline genommen. (APA, 18.2.2016)